Strafprozess gegen Alvar Freude vor dem Landgericht Stuttgart

Das Strafverfahren gegen Alvar Freude, den Autor der Online-Dokumentation zu den Sperrverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf gegen Webseiten, geht weiter: Am Mittwoch steht das erstinstanzliche Urteil gegen den Mediendesigner und Online-Aktivisten Alvar Freude auf dem Prüfstand des Landgerichts in Stuttgart. Freude hatte in seiner Online-Dokumentation die von der Bezirksregierung inkriminierten Neonazi- und Tasteless-Seiten verlinkt - aber zwar keineswegs, wie er vor Gericht glaubhaft zu machen versuchte, um dafür zu werben. Dennoch hatte ihn das Am…

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Themen: Amtsgericht

Erschienen 13. Juni 2005 auf http://www.jurabilis.de.

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