Strafgeld für lahme Gerichte

Verfahrensverzögerungen kosten künftig Geld – und zwar dem Staat. 1.200 Euro muss die öffentliche Hand regelmäßig für jedes volle Jahr an Prozessparteien zahlen, um das ein Prozess verschleppt worden ist. Eine entsprechende gesetzliche Regelung beschloss der Bundestag Ende letzter Woche.

Etliche Male hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Verfahrensverzögerungen in Deutschland kritisiert. Zuletzt forderte er in einem Grundsatzurteil die Bundesrepublik auf, eine Wiedergutmachung für Verfahrensverzögerungen gesetzlich zu verankern. Hierzu setzte das Gericht eine Frist bis zum Ende des Jahres 2011.

Mit der nun verabschiedeten Regelung gibt es erstmals einen pauschalen Schadensersatzanspruch bei vertrödelten Verfahren. Dabei spielt es keine Rolle, ob die zuständigen Richter tatsächlich faul waren. Auch nicht vorwerfbare Verzögerungen, etwa die Überlastung von Gerichten, lösen den Entschädigungsanspruch aus.

Wie lange ein Verfahren dauern darf, ist im Gesetz allerdings nicht geregelt. Somit gibt es auch künftig keine klare Obergrenze, ab wann von einer Verzögerung überhaupt gesprochen werden kann. Außerdem geht der Betroffene leer aus, wenn er sich selbst nicht rechtzeitig über die schleppende Bearbeitung beschwert hat. Künftig kann es also wichtig sein, die Richter zu zügiger Arbeit zu ermahnen.

Die Neuregelung sanktioniert Fehlverhalten von Richtern in ganz neuer Art und Weise. Bisher konnten sich die Juristen im Staatsdienst immer darauf verlassen, dass ihr Verhalten von der nächsten Instanz vielleicht missbilligt wird – andere spürbare Konsequenzen gab es aber fast nie. Nun muss der Staat immerhin in die Kasse greifen; das gibt der Sache eine andere Dimension.

Vielleicht hat diese Neuausrich…

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Themen: Deutschland , Bundestag , Staat

Erschienen 4. Oktober 2011 auf http://www.lawblog.de.

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