„Strafgebühr“ für die Nichtnutzung von Prepaid-Karten

„Strafgebühr“ für die Nichtnutzung von Prepaid-Karten

Rostock. Verbraucher, die mit ihrem Handy keinen Umsatz generieren, sollen ab 1. September 2009 eine „Strafgebühr“ zahlen müssen, wenn sie einen Prepaid-Tarif der Marke E-Plus nutzen. „Der Anbieter nennt das Mindestumsatz, wir sagen dazu Strafgebühr. Offenbar soll damit das Tarifmodell Prepaid auf längere Sicht unattraktiv gemacht und die Kunden in längerfristige Vertragsbindungen getrieben werden“, kritisiert Verbraucherschützer Joachim Geburtig von der Neuen Verbraucher-zentrale

E-Plus hat ihren Kunden per SMS angekündigt, ab 1. September 2009 einen sogenannten Mindestumsatz in den Prepaid-Tarifen der Marke E-Plus ein-führen zu wollen. Prepaid Kunden von E-Plus sollen danach einen Mindestumsatz von einem Euro monatlich bezahlen, wenn sie ihre Prepaid-Karte

mindestens zwei Monate nicht aktiv genutzt haben. „Die Anbieter nennen das Mindestumsatz, wir sagen dazu „Strafgebühr“, da nur Verbraucher zur Kasse gebeten werden, wenn sie ihr Handy aus bestimmten Gründen wenig nutzen“, kritisiert Verbraucherschützer Joachim Geburtig von der Neuen Verbraucherzentrale. Dass der Kunde seinen Vertrag kündigen kann, wenn er mit der „Strafgebühr“ nicht einverstanden ist, erfährt er erst, wenn er die in der SMS von E-Plus genannte Kurzwahlnummer wählt. „Die betroffenen Kunden sollten sich im Zweifel dafür entscheiden, ihr Sonderkündigun…

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Themen: Verbraucher , Vertrag , Strafgebuehr_fuer_die_nichtnutzung_von_prepaid-karten

Erschienen 18. August 2009 auf http://verbraucherrecht.blogg.de/.

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