Gesetzliche Änderungen der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
Rechthaber | 6. Mai 2011 — Seit 03.05.2011 gelten die neuen Regelungen zur Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung. Durch die Neufassung des § 371 Abgabenor…
Natürlich sind unsere Politiker populistisch und schreien danach, die Straffreiheit abzuschaffen. Aber mal genauer gefragt: Wer hat denn die Straffreiheit ins Gesetz geschrieben? Haben da die Täter irgendeinen Zugriff, um sich so etwas ins Gesetzbuch schreiben zu können? Oder waren es die Politiker, die das Gesetz so verabschiedeten? Für die scheinen ja sowieso die Worte Adenauers zu gelten: “Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?”
Aber: Wenn wir jetzt beispielsweise keine Straffreiheit hätten, meinen diese Politiker, dass dann auch so viele Selbstanzeigen eingehen würden? Wohl eher nicht. Denn jeder Strafrechtler wird empfehlen, die Redensart “Schweigen ist Gold” zu befolgen. Auch wenn vielleicht Steuern nicht abgeführt wurden, muss der Staatsanwalt nachweisen, dass der Täter das Bewußtsein hatte, dass Steuern zu zahlen sind und den Willen, diese auch nicht zu zahlen. Und das bei einem der kompliziertesten Steuersysteme der Welt. Viel Spass. Denn wenn selbst ein Richter nicht versteht, um was es geht, kann und wird er schwerlich einen Angeklagten verurteilen.
Das deutsche System lebt doch gerade von den Selbstanzeigen. So war es schon vor etlichen Jahren, als deutsche Banken von der Steuerfahndung heimgesucht wurden, oder eben jetzt mit dem tatsächlichen oder angeblichen Handel mit CDs mit Daten aus dem Ausland. Die Unsicherheit treibt die Sünder zur Anzeige. Denn wenn sie sich Rat holen, wie sie sich verhalten sollen, lautet immer (in der Regel) die Empfehlung des Strafrechtlers oder Steuerberaters: Machen Sie eine Selbstanzeige. Aber gäbe es diese Möglichkeit nicht, tja denn…
Und was machen wir mit den vielen kleinen Dingen des täglichen Lebens? Da wird mal eine Rechnung vergessen, die Umsatzsteuervoranmeldung ist als…
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