Strafbefehl statt Vorführung

Angeklagt war gemeinschaflicher versuchter Diebstahl. Der Mittäter war bereits im beschleunigten Verfahren verurteilt worden. Nun sollte die Hauptverhandlung stattfinden. Ich war da, mein Mandant nicht. Die Vorsitzende gab kund, das sie mit meiner Beiordnung als notwendiger Verteidiger die Hoffnung gehegt hätte, ich würde für das Erscheinen meines Mandanten sorgen, musste ich erwidern, dass sie mich lediglich als Verteidiger, nicht als seine Mutter bestellt hätte. In der Sache selbst h…

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Erschienen 12. August 2008 auf http://strafverteidigerbericht.beeplog.de.

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