Strafbarkeitslücke? Politessen-Beleidigung unter konkludent vorgetäuschter falscher Identität
am 31.08.2006 von http://www.strafblog.de
Seit ich gestern die nachfolgende Story zugemailt bekam, frage ich mich, ob und wie der Ich-Erzähler sich - abgesehen von der Beleidigung der Politesse - strafbar gemacht hat:
Heute Morgen war ich beim Bäcker. Ich war 5 Minuten im Laden. Als ich wieder raus kam, war da eine Politesse und schrieb gerade einen Strafzettel. Also ging ich zu ihr hin und sagte: Hören Sie mal, ich war nur gerade beim Bäcker . Sie ignorierte mich und schrieb das Ticket weiter aus. Das machte mich etwas wütend und ich wurde etwas unbeherrschter: Hallo ? Sind sie taub, ich war nur gerade beim Bäcker ! Sie sah mich an und sagte: Dafür kann ich nichts. Sie dürfen hier nicht parken und ausserdem sollten Sie sich etwas zurückhalten! So langsam ging mir das auf den Zeiger......
Also nannte ich sie eine blöde Schlampe und sagte ihr noch, wo sie sich ihr beschissenes Knöllchen hinstecken könnte. Da wurde die auf einmal richtig stinkig und faselte etwas von Anzeige und Nachspiel für mich. Ich habe ihr dann noch gesagt, Sie sei die Prostituierte der Polizeidirektion und könne, wenn Sie woanders anschaffen ginge, wesentlich mehr verdienen. Sie zog dann unter dem Hinweis auf die nun folgende Anzeige wegen Beleidigung von dannen.
Mir war das egal - ich war ja zu Fuss da.
Vorsätzliche falsche Verdächtigung des Kfz-Halters oder des Fahrers durch konkludentes Vortäuschen seiner Identität? Da fehlt es wohl schon an der nach § 164 StGB erforderlichen Behörden- oder Amtsträgerschaft der Politesse. Vielleicht in mittelbarer Täterschaft unter Einschaltung der Politesse als undoloses Werkzeug, weil die sich im Zweifel an die Polizei wenden wird? Klingt reichlich abenteuerlich und außerdem ist die Identität des Fahrers oder der Fahrerin ja ohnehin fraglich. Vortäuschen einer Straftat gem. § 145d StGB? Wohl auch nicht, fehlt wieder die Behördeneigenschaft der Politesse, und außerdem ist ja tatsächlich eine Straftat begangen worden, nur dass eben die Identität des Beleidigers vernebelt wurde.
Naja, ich muss mich anderen, wichtigeren Fällen widmen, aber vielleicht hat ja einer meiner Blogleser eine Idee?
Autor: RA Rainer Pohlen
Kanzlei POHLEN + MEISTER
Politessen sind sehr leicht als Amtsträger zu charakterisieren, da sie, gleich welchen Anstellengsverhältnisses , meist im Auftrag einer Stadtverwaltung, Ordnungswidrigkeiten (Falschparken) aufnehmen und somit Amtsgeschäfte ausführen. Der Ich-Erzähler macht sich also sehr wohl strafbar, unabhängig davon welche Identität er implizit oder explizit vorgibt. Das Problem der Politesse wird es sein, zu beweisen, dass der wirkliche Halter des Autos auch derjenige ist der sie beleidigt hat. Da sie nach der Auseinandersetzung fortläuft anstatt denjenigen festzusetzen und seine identität durch die Polizei feststellen zu lassen, wäre hier mein Verteidigungsansatz.
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