Strafbarkeit von Rauschtätern
am 28.06.2006 von http://www.elbelaw.de/blawg
Nach dem Willen Hamburgs soll die Möglichkeit einer Strafmilderung künftig ausgeschlossen sein, wenn ein Täter sich vor der Straftat vorwerfbar mit Alkohol, Medikamenten oder Drogen in einen Rausch versetzt hat. Zu diesem Zweck hat der Senat der Hansestadt am 27.06.2006 eine Bundesratsinitiative zur Reform des StGB auf den Weg gebracht.
Anknüpfungspunkt soll der § 21 StGB sein. 40% bestimmter Strafbarkeitsgruppen werden laut Hamburgs Justizsenator Lüdemann (CDU) im Rausch begangen. Die Strafmilderung aus § 21 StGB sei „nicht sachgerecht“, wenn die Hemmschwelle vorher durch Rauschmittel herabgesetzt worden ist.
Damit wird auch der neue Hamburger Justizsenator eine Diskussion in der Rechtspolitik losgetreten haben. Auch sein Vorgänger, …
Strafbarkeit von Ausländern
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Strafbarkeit von Phishing
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Strafbarkeit von Phishing II
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Strafbarkeit von Hyperlinks
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Hamburgs Justizsenator bekommt Arbeit
ElbeBlawg / Glaubt man dem rechtspolitischen Sprecher der Hamburger Grünen-Fraktion, dann wartet da auf den neuen Hamburger Justizsenator einiges an Arbeit: Hamburgs neuer Justizsenator Carsten Lüdemann (CDU) hat nach Meinung der GAL viel zu tun, um di…
Roger Kusch reloaded
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Was wusste Lüdemann?
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Der Hamburger Justizsenator, das StGB und der Alkohol
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Kusch stellt neue Partei vor
ElbeBlawg / Ex-Justizsenator Roger Kusch hat nach seinem Austritt aus der Hamburger CDU gestern seine neue Partei vorgestellt. „Heimat Hamburg“ lautet der v“ielsagende“ Titel. Unter dem Namen „Heimat Hamburg. Der rechte Weg für…
Von Beust will Rücktritt von Justizsenator
Rechtblog / Hierzu berichtet die Rheinpfalz online, dass der Justitzsenator die Rücktrittsaufforderung durch den Hamburger Bürgermeister abgelehnt hat: Hamburgs Bürgermeister Ole von Beust hat seinen Justizsenator Roger Kusch (beide CDU) im Zusammenhang mit d…
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