Strafbarkeit von Ping-Anrufen?

Es gibt immer wieder Begriffe, da fragt man sich zunächst, was das sein soll. Hierzu zählt auch der schöne Begriff Ping-Anruf. Hierunter versteht man insbesondere, dass Person 1 eine andere Person, Person 2, anwählt und nach einmaligen Klingeln unter Übersendung einer kostenpflichtigen Telefonnummer wieder auflegt. Person 1 hofft dann, dass Person 2 die hinterlassene Nummer zurückruft und damit Person 2 die Telefongebühren der kostenpflichtigen Nummer zu tragen hat. Die Gebühren fallen dann anteilig Person 1 zu.

Fraglich ist, ob dieses zwar verwerfliche Verhalten von Person 1 auch strafbar ist. In Betracht kommt eine Betrug gem. § 263 StGB.

Erste Voraussetzung ist die Täuschungshandlung. Hierunter versteht man jede intellektuelle Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen mittels wahrheitswidriger Behauptung.

Das Oberlandesgericht Oldenburg musste in seiner Entscheidung vom 20. August 2010 – 1 Ws 371/10) darüber befinden, ob bei Ping-Anrufen eine Täuschungshandlung vorliegt.

Das Landgericht hatte die Eröffnung des Hauptverfahrens aus tatsächlichen Gründen abgelehnt, weil das Hinterlassen einer kostenpflichtigen Telefonnummer keinen eigenständigen Erklärungsgehalt habe. Insbesondere würde durch einen derartigen Anruf nicht zum Ausdruck gebracht, dass hinter dem Anruf ein sinnvolles Kommunikationsanliegen stünde. Die angerufene Person könne nicht entscheiden, ob der Anrufer sich verwählt habe. Ein möglicherweise erzeugter Irrtum ohne Täuschungshandlung ist nicht ausreichend.

Hiergegen ist die Staatsanwaltschaft in Beschwerde gegangen.

Das Oberlandesgericht hat sich der Auffassung der Staatsanwaltschaft angeschlossen und kommt zu einer Strafbarkeit. Das Oberlandesgericht ist der Auffassung, dass auch das Herstellen einer kurzfristigen Verbindung eine täuschende Erklärung enthält.

Ein eingehender Anruf stelle – nicht anders als etwa das Läuten an der Wohnungstür – einen Vorgang dar, der über das damit verbundene Signal hinaus die Erklärung beinhalte, jemand wolle inhaltlich kommunizieren.

Der Einsatz einer …

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Themen: Telefonnummer , Rechtsanwälte , Betrug , Landgericht , Oberlandesgericht , Oberlandesgericht Oldenburg , Fortgeschrittene , Täuschungshandlung , Kostenpflichtig , Erstsemester , Ping-anrufe
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 17. September 2010 auf http://www.strafrechtsblogger.de.

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