Strafbarkeit der Inhalte einer Internetseite

Wegen der Verbreitung unter anderem von Propagandamitteln sowie Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen muss sich in der kommenden Woche ein Kommunikationsdesigner vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Stuttgart verantworten.

Wie eine Sprecherin des Gerichts am Donnerstag mitteilte, hatte der unter Anklage der Staatsanwaltschaft Stuttgart stehende Mann auch andere volksverhetzende Schriften zugänglich gemacht.

Der Angeklagte tritt für ein “freies, unzensiertes” Internet ein und hatte auf seiner Homepage zu Informationszwecken eine über 100 Seiten starke Dokumentation über Sperrverfügungen einzelner Webseiten ins Internet gestellt. Sie enthielt von ihm gesetzte Links zu gesperrten, aus den USA stammenden Webseiten, die neona…

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Themen: Rechtsprechung , Stuttgart

Erschienen 20. April 2006 auf http://log.handakte.de/.

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