Strafbarkeit beim Entfernen des Simlocks

Nach einem Bericht des Magazins Stern hat das Amtsgericht Göttingen entschieden, dass das Entfernen der Bindung an einen bestimmten Mobilfunk-Anbieter (Simlock) eine Fälschung beweiserheblicher Daten gem. § 269 StGB darstellen würde. Nach § 269 StGB macht sich strafbar, wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so verändert, dass bei Ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde.

Der Verteidiger soll argumentiert haben, dass es sich bei der Simlocksperre lediglich um eine Nutzungssperre, nicht aber um Daten im Sinne v…

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Themen: Berlin , Rechtsanwalt , Rechtsanwälte , Stgb , Amtsgericht , Strafbarkeit , Klausuren , Fortgeschrittene , Simlock , Strafrecht BT II - Vermögensdelikte , Referendare , Entsperren

Erschienen 5. Mai 2011 auf http://www.strafrechtsblogger.de.

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