Strafbarkeit des Ankaufs der schweizer Steuerdaten-CDs nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG, § 26 StGB (Anstiftung zur Geheimnishehlerei)

Zum neuerlich geplanten Kauf von “Steuersünder-Daten” liest man derzeit allerhand in den Medien, leider auch viel Unkorrektes - sogar von Strafverteidigern. Ob es daran liegt, dass der Allgemeine Teil des Strafrechts so umstritten ist, oder daran, dass man in der Rechtsanwaltspraxis etwas weniger Probleme aus dem AT behandeln muss? Aber es ist nach meiner Meinung schlicht falsch zu behaupten, dass die Staatsanwaltschaft an einer Straftat im Zusammenhang mit dem § 17 UWG nicht mehr teilnehmen kann. Gelesen bei: RA Melchior, der ein Interview mit RA Ulrich Ziegert auf FOCUS online verlinkt.

Weit aus dem Fenster gelehnt - Hier also mein Vorschlag:

Es geht um die Frage, ob die Staatsanwaltschaft für Geheimnisse Geld zahlen darf, die (im Ausland von einem Ausländer) sehr wahrscheinlich illegal erlangt worden sind.

Wir befinden uns im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG. Der Einfachheit halber erkläre ich meinen Lösungsvorschlag an diesem, auch wenn man eigentlich für die Ursprungshandlung ins Schweizer Recht ausweichen müsste, wo es aber eine vergleichbare Regelung gibt.

Unter der Überschrift “Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen” zählt der § 17 UWG zunächst auf, durch welche Handlungen sich Mitarbeiter eines Betriebes wegen Verrats von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen strafbar machen können und stellt in Abs. 2 dann auch die sog. “Betriebsspionage” unter Strafe.

Ebenso wird bestraft, wer zu Zwecken des Wettbewerbs, aus Eigennutz, zugunsten eines Dritten oder in der Absicht, dem Inhaber des Unternehmens Schaden zuzufügen…

einschlägig ist sicher der Eigennutz, schließlich will unser Schweizer Informationeninhaber Geld mit ebenjenen verdienen

sich ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis durch a) Anwendung technischer Mittel b) Herstellung einer verkörperten Wiedergabe des Geheimnisses oder c) Wegnahme einer Sache, in der das Geheimnis verkörpert ist unbefugt verschafft oder sicher…

Somit wäre es egal, ob der Schweizer Mitarbeiter war oder die Daten von außen erlangt hat. Nach dem StGB hat sich der Schweizer hier noch nicht strafbar gemacht, da die Tat wohl in der Schweiz passierte und der Schweizer die falsche Staatsangehörigkeit hat. Im Schweizer Strafrecht gibt es aber entsprechende Vorschriften. Wenn ich die Daten auf eine CD oder einen USB-Stick spiele, mache ich mich strafbar.

Relevant für die Staatsanwaltschaft ist jedoch § 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG. Danach wird bestraft, wer

…aus Eigennutz… ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis, das er durch eine der in Absatz 1 bezeichneten Mitteilungen oder durch eine eigene oder fremde Handlung nach Nummer 1 erlangt oder sich sonst unbefugt verschafft oder gesichert hat, unbefugt verwertet oder jemandem mitteilt.

Wenn der Schweizer also seine Daten an die Staatsanwaltschaft verkauft, verwertet er sie unbefug…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Uwg , Verdienen , Steuerhinterziehung , Politik
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 2. Februar 2010 auf http://www.strafrechtsblogger.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Strafbarkeit des Ankaufs der schweizer Steuerdaten-CDs nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG, § 26 StGB (Anstiftung zur Geheimnishehlerei)

strafrechtsblogger | 2. Februar 2010 — Zum neuerlich geplanten Kauf von “Steuersünder-Daten” liest man derzeit allerhand in den Medien, leider auch viel Unkorrektes -…

Anmerkungen zur Strafbarkeit des Ankaufs der Steuerdaten-CD

strafrechtsblogger | 13. Februar 2010 — Zum Beitrag vom vorvergangenen Dienstag und dem Folgebeitrag, in denen ich die Auffassung vertreten habe, der Ankauf der …

Steueraffäre: Ist der von § 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG erfasste Ankauf entwendeter Bankdaten "unbefugt" bzw. durch Notstand gerechtfertig…

beck-blog | 11. Februar 2010 — Mit dieser Frage setzen sich heute in der FAZ auf der Seite "Staat und Recht" S. 6 die beiden Strafrechtsordinarien Prof. Dr. K…

Bahn mahnt ab

Recht geblogt | 3. Februar 2009 — Wie heute auf verschiedenen Webseiten zu lesen war, wurde der Blogbetreiber von Netzpolitik.org von der Deutschen Bahn AG abgem…

Gesetzestext: § 202c StGB - Hackerparagraph

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 19. Juni 2009 — Gesetzestext § 202c StGB wurde durch das Einundvierzigste Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität (41. …

Update: Der gute und der schlechte Rechtsbruch

Internet-Law | 3. Februar 2010 — Mein Beitrag zu der Frage des Ankaufs von Bankdaten mutmaßlicher Steuerhinterzieher durch die Bundesregierung hat im Blog eine reg…

Strafbarkeit von Phishing

IT-Blawg | 1. Juni 2005 — Die britische Regierung plant, in einem neuen Gesetz Internetkriminalität zu bestrafen, darunter auch das sog. Phishing. Mehr… …

Steuerdaten-CD - Irrtümer über die Selbstanzeige

strafrechtsblogger | 5. Februar 2010 — Am Dienstag habe ich gezeigt, weshalb der Kauf der Steuerdaten strafbar ist. Die Daten werden nun trotzdem gekauft. Es erg…

Ist der Kauf der Steuer-CD ein Verstoß gegen das Urheberrecht?

BERLIN BLAWG | 4. Februar 2010 — In Deutschland wird zur Zeit heftig diskutiert, ob der deutsche Staat eine CD erwerben soll, auf der -mutmaßlich- die Daten zah…

Schweizer Behörden gegen Datensammlung durch Logistep

Handakte WebLAWg | 23. Januar 2008 — Die Schweizer Datenschutzbehörde will gegen das Sammeln von IP-Adressen durch den Dienstleister Logistep vorgehen. Das Unterneh…

Pro: Der Kauf der Steuer-CD ist zulässig

Wer Beamte ins Drogenmilieu einschleust und Heroin ankaufen lässt, der muss auch eine Daten-CD fragwürdiger Herkunft erwerben dürfen, sagt Strafverteidiger Ulrich Ziegert. Von FOCUS-Online-Redakteurin C. Gesellensetter


Datenhehlerei? - RA J. Melchior, Wismar

Zur Zeit tobt eine muntere Diskussion um das Für und Wider des Ankaufs einer CD durch unsere (?) Regierung mit


UWG - Einzelnorm
UWG - Einzelnorm