Strafbarkeit nach § 90 StGB – Verunglimpfung des Bundespräsidenten

Die LTO berichtet über den Tatbestand des § 90 StGB. Nach dieser Vorschrift kann die Verunglimpfung des Bundespräsidenten mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Ein beträchtlicher (Mindest-)Strafrahmen also.

Die Vorschrift und deren Hintergründe sind für das schriftliche Examen gänzlich zu vernachlässigen. In mündlichen Prüfungen könnte das T…

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Themen: Stgb , Wulff , Tagesgeschehen , Bundespräsident. Strafbar. Strafrecht
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 11. Januar 2012 auf http://www.juraexamen.info.

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