Bei Verunglimpfung des Bundespräsidenten droht Haft
Presserecht aktuell | 15. Januar 2012 — Bundespräsidenten Christian Wulff steht in der In der Kredit- und Medienaffäre unter Druck. Fast täglich kommt es fast täglich …
Die LTO berichtet über den Tatbestand des § 90 StGB. Nach dieser Vorschrift kann die Verunglimpfung des Bundespräsidenten mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Ein beträchtlicher (Mindest-)Strafrahmen also.
Die Vorschrift und deren Hintergründe sind für das schriftliche Examen gänzlich zu vernachlässigen. In mündlichen Prüfungen könnte das T…
» Vollständiger ArtikelErschienen 11. Januar 2012 auf http://www.juraexamen.info.
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Reuters | 30. Juni 2010 — Berlin (Reuters) - Der von Schwarz-Gelb nominierte Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten, Christian Wulff, ist im e…
Recht und Film | 29. März 2006 — Doch das Wort Inzest hat einen Beigeschmack, den die juristische Sprache neutralisiert. UNd außerdem vermitteln Dokumentationen ge…
Juraexamen.info | 18. Januar 2012 — Der nächste Schritt in der Affäre Wulff: Auf der Website der Kanzlei seines Anwaltes ließ der Bundespräsident die vollständig…
Internet-Strafrecht.com | 16. Oktober 2010 — Im Zuge der Umsetzung des “Zusatzprotokolls zum Übereinkomme über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels …
kanzlei-hoenig.de | 2. Mai 2010 — Ein Amtsträger, der während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst eine Körperverletzung begeht ode…
JuracityBlog | 17. August 2006 — Beamte unterliegen zahlreichen Pflichten. Damit aber nicht genug, denn der Verstoß gegen dienstliche Pflichten bzw. sonstiges …
Internet-Strafrecht.com | 16. Oktober 2010 — Im Zuge der Umsetzung des “Zusatzprotokolls zum Übereinkomme über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels …
BERLIN BLAWG | 28. Juni 2006 — Spiegel Online berichtet über das Scheitern einer Initiative zur Änderung der US-Verfassung. Diese sollte einen Straftatbestand zu…
kanzlei-hoenig.de | 2. Juni 2010 — So ähnlich lautet die amtliche Überschrift des § 113 StGB. Wer den leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren ode…
Eine für Mittwoch angesetzte Verhandlung wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten fällt nun aus. Trotzdem sollte man sich hüten, das Staatsoberhaupt im Zuge der aktuellen Affären zu...