Strafanzeige gegen Hitler-Fan
am 15.11.2006 von http://www.strafblog.de
Gegen den sächsischen NPD-Landtagsabgeordneten Klaus-Jürgen Menzel ist von zwei CDU- und SPD-Abgeordneten Strafanzeige wegen Volksverhetzung und Glorifizierung des Nationalsozialismus erstattet worden, berichtet die netzeitung. Menzel hatte am Samstag in einer Fernsehsendung des MDR gesagt: Zum Führer stehe ich nach wie vor. ... Da hat sich nichts geändert. Wie sollte sich?
Die Äußerung sei von dem CDU-Abgeordneten Christian Piwarz und dem SPD-Abgeordneten Karl Nolle als offenenes Bekanntnis zum Nationalsozialismus gewertet worden. Menzel habe damit die während der NS-Herrschaft begangenen Straftaten öffentlich gebilligt und verharmlost. Dies sei geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Die Äußerungen stellten zudem eine eklatante Verharmlosung und Billigung der von Hitler direkt befohlenen Verbrechen dar.
Ob die Äußerungen Menzels tatsächlich den Tatbestand der Volksverhetzung gem. § 130 StGB erfüllen, mag fraglich sein. Abs. 3 der Vorschrift stellt denjenigen unter Strafe, der eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich billigt, leugnet oder verharmlost. Ob die pauschale Äußerung Zum Führer stehe ich nach wie vor ... den Tatbestand bereits erfüllt, erscheint zweifelhaft. Es müssen nämlich konkrete Handlungen, also Tatsachen, gebilligt, geleugnet oder verharmlost werden. Den Tatbestand der Glorifizierung des Nationalsozialismus gibt es in dieser Form nicht. Insoweit müssen ebenfalls Äußerungen getätigt werden, die sich unter den Tatbestand der Volksverhetzung subsumieren lassen. Gleichwohl haben die Abgeordneten mit ihrer grundsätzlichen politischen Einschätzung recht. Es ist schlichtweg unerträglich, wenn Parlamentsabgeordnete sich in dieser Form mit dem Nationalsozialismus identifizieren.
Da mag es tröstlich sein, dass bereits in anderer Sache ein Antrag auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität gegen Menzel gestellt wurde. Gegen ihn ermittelt die Staatsanwaltschaft nämlich wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage und der versuchten Strafvereitelung. Menzel soll einem Rechsextremisten aus Dresden, der einen Demonstrationsteilnehmer verprügelt hatte, ein falsches Alibi verschafft haben. Der Mann wurde trotz des Alibis zwischenzeitlich wegen Körperverletzung verurteilt.
Autor: RA Rainer Pohlen
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