Strafanzeige gegen Generalstaatsanwalt Karge in Berlin

Via jurabilis: Exponierte Vertreter der Staatsanwaltschaft, insbesondere der Generalstaatsanwalt bei dem Landgericht Berlin, Hansjürgen Karge, müssen ihre Worte sorgfältig wählen. Die Grünen in Berlin haben mit einer Strafanzeige gegen ihn wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten zum Ausdruck gebracht, dass er diese Maxime ihrer Ansicht nach nicht beachtet hat. Er soll auf einer CDU-Podiumsdiskussion in Berlin-Zehlendorf zum Thema Jugendkriminalität gesagt haben, er lasse sich bei der Kindererziehung „einen Klaps“ nicht verbieten. Der Bericht im Tagesspiegel ist hier zu finden. StGB § 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten (1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert…

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Themen: Cdu , Landgericht Berlin

Erschienen 3. November 2005 auf http://rafranke.blogspot.com.

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