Strafanzeige gegen EMMA

Im Internet Forum der Zeitschrift EMMA ist der Freispruch im Kachelmann Prozess nicht ganz so gut angekommen – um es mal vorsichtig auszudrücken.

Nach der Urteilsverkündung wurde dort vom Forenuser „C.P.“ z.B. folgender Beitrag veröffentlicht:

„Mein Gott, der Scheißtyp hat ein Messser aus der Küche geholt, das Opfer an den Haaren aufs Bett gezerrt und dort vergewaltigt. Die Frau hat vor Todesangst gebetet. “ Hier bruacht es dringend ein paar Lisbeths Salanders, die mal tüchtig aufräumen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Liebe Moderation der EMMA,

eine solche Aussage – insbesondere da diese nach der Urteilsverkündung in Ihrem Forum veröffentlicht wurde -erfüllt den Straftatbestand des § 186 StGB (üble Nachrede). Ich gehe derzeit davon aus, dass Ihnen ein solcher Beitrag bei der Prüfung, ob sie ihn freischalten und veröffentlichen oder nicht, vielleicht versehentlich „durchgerutscht“ ist. Vielleicht ist es aber auch Absicht gewesen.

Dass Landgericht Mannheim hat nun entschieden, dass die Behauptung, Kachelmann habe die Anzeigeerstatterin mit einem Messer bedroht oder gar vergewaltigt nicht erweislich ist. Wenn Sie also in Ihrem Forum weiterhin Beiträge veröffentlichen, in denen so etwas behauptet wird, begehen Sie eine Straftat bzw.…

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Themen: Moderation , Messer , Landgericht Mannheim

Erschienen 3. Juni 2011 auf http://litigationiswar.wordpress.com.

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