Strafanzeige wegen Bayerntrojaner

Im Auftrag der Piratenpartei Bayern habe ich heute Strafanzeige gegen Staastminister Joachim Herrmann, den Präsidenten des LKA sowie gegen verantwortliche Beamte des Innenminsteriums und des Landeskrimalamts erstattet.

Die Strafanzeige stützt sich darauf, dass der gezielte Einsatz des Behördentrojaners zum Zwecke einer grundgesetzwidrigen Onlinedurchsuchung gegen die Strafvorschriften der §§ 202a (Ausspähen von Daten), 202b (Abfangen von Daten) und 202c StGB (Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten) verstößt.

Weil die Analyse des CCC zudem ergeben hat, dass der Trojaner auch eine Fernsteuerung des Rechners des Beschuldigten ermöglicht und den Zugriff auf die dort gespeicherten Datenbestände, ist sogar die Annahme einer Datenveränderung und einer Computersabotage nach §§ 303a, 303b StG…

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Themen: Bürgerrechte , Ccc , überwachung , Online-durchsuchung , Grundrechte , Herrmann , Bundestrojaner , Piratenpartei , Bayerntrojaner

Erschienen 17. Oktober 2011 auf http://www.internet-law.de/.

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