Strafanzeige gegen den Arbeitgeber ein Kündigungsgrund?
Gerade wenn das Kündigungsschutzgesetz auf das Arbeitsverhältnis mit dem Anwendung findet, ist es für den Arbeitgeber schwer das Arbeitsverhältnis mit einem bestimmten
Arbeitnehmer zu kündigen, da der Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten die Sozialauswahl im Betrieb beachten muss. Bei einer personenbedingten Kündigung oder
verhaltensbedingten Kündigung braucht er einen Kündigungsgrund.
Störung des Vertrauensverhältnisses
Wenn das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer stark belastet ist, was zur Kündigung (verhaltensbedingt) noch nicht ausreichend ist,
kann es sein, dass der Arbeitnehmer meint, dass er den Arbeitgeber bei der Polizei/Staatsanwaltschaft anzeigen müsse. Die Frage ist,
ob dies ein ausreichender
ist, der für eine verhaltensbedingte – außerordentliche oder ordentliche Kündigung – ausreicht.
Anzeige gegen den Arbeitgeber – verhaltensbedingte Kündigung möglich?
Grundsätzlich kann man sagen, dass die bloße gegen den Arbeitgeber nicht zur verhaltensbedingten Kündigung berechtigt. Die Anzeige kann ja
einen wahren Sachverhalt zu Grunde haben und von daher berechtigt sein. Es wäre ein seltsames Ergebnis, wenn dies zur berechtigten
Kündigung führen würde. Dies gilt auf jeden Fall dann, wenn der Arbeitnehmer noch zuvor eine innerbetriebliche Klärung des
Sachverhalts mit dem Arbeitgeber versucht hat (BAG, Entscheidung vom 7.12.2006, NZA 2007, 502).
Strafanzeige …
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