Strafantrag des GBA
Terrorismus in Deutschland | 4. Februar 2010 — Der Generalbundesanwalt hat folgende Strafen für die Angeklagten der Sauerlandgruppe beantragt: Fritz Gelowicz: 12 Jahre und …
Nun noch einmal ausführlich ein paar Beobachtungen zum Schlussvortrag und Strafantrag des Generalbundesanwalts, der gestern und heute plädierte. Das Ergebnis vorweg: Die Anklage fordert für Fritz Gelowicz 12,5 Jahre Haft, für Adem Yilmaz 11,5 Jahre, für Daniel Schneider 13 Jahre und für Atilla Selek 5,5 Jahre (für Puristen: 0,5 Jahre sind 6 Monate). Seleks Haft in der Türkei soll demnach im Verhältnis 1:1,3 angerechnet werden, 1 Tag Haft in der Türkei würde danach wie 1,3 Tage in Deutschland gewertet werden.
Die drei Sitzungsvertreter des GBA teilten sich die Aufgabe: Nach den einleitenden Worten von Bundesanwalt Volker Brinkmann gestern übernahm zunächst Oberstaatsanwältin beim BGH Cornelia Zacharias den Vortrag zum Werdegang der Angeklagten und ihrer Radikalisierung, dann trug Staatsanwalt Ralf Setton die Ausführungen zur Anschlagsvorbereitung und zur Festnahme von Daniel Schneider vor. Schließlich übernahm mit Volker Brinkmann wieder der „Chef“ und nahm die rechtliche Würdigung und die Strafzumessung vor, um schließlich seine Anträge zu stellen. Insgesamt fand ich das Plädoyer gut und überzeugend, Form und Stil der drei Ankläger waren aberdurchaus unterschiedlich:
Über die Einleitung von Bundesanwalt Brinkmann habe ich ja schon geschrieben. Oberstaatsanwältin beim BGH Cornelia Zacharias, die schon während der „heißen“ Ermittlungsphase zwischen April und September 2007 zusammen mit ihrem Referatsleiter Brinkmann die Verantwortung für das Verfahren trug (eine rund-um-die-Uhr Aufgabe, wie Volker Brinkmann gestern eindrücklich schilderte), schilderte in ihrem Teil präzise die Ergebnisse der Hauptverhandlung in den Bereichen Familie, Werdegang und Radikalisierung und widmete sich dann der „Islamischen Jihad Union“ (IJU). Sachlich und präzise beschrieb sie Ermittlungsergebnisse, die zu Anfang des Prozesses teilweise noch in Frage standen. Von der Existenz der IJU bis hin zu ihren Taten. Dabei wurde nochmals deutlich, wie viele Puzzlestücke aus Ermittlungsergebnissen, den Geständnissen der Angeklagten und der Befragung im Prozess das heutige Bild der Terrorgruppe prägen.
Die Bereiche Tatplanung, Vorbereitung und den Zugriff im Ferienhaus übernahm hoch engagiert Staatsanwalt Ralf Setton. Sein Vortrag ließ etwas die Ruhe von Cornelia Zacharias und Volker Brinkmann vermissen. Beidhändig aufgestützt auf das Lesepult, gab er seinem Vortrag streckenweise eine Dramatik, die er bei der Stringenz seiner Argumentation gar nicht benötigt hätte. „Overacting“ würde man auf anderen Bühnen sagen: Aus Abhörprotokollen zitierte er hörspielreif, ahmte die Sprechweise der Angeklagten nach.
Das verstellte etwas die Sicht auf die große Akribie, mit der Setton insbesondere das Gerangel um die Waffe bei der Festnahme von Daniel Schneider sezierte: Eindrucksvoll setzte er sich mit jedem Detail der verschiedenen Schilderungen auseinander, berücksichtigte unterschiedliche medizinisc…
» Vollständiger ArtikelErschienen 4. Februar 2010 auf http://www.swr.de/blog/terrorismus.
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