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Strafantrag Classics: Der Raubkopierer

am 23.09.2005 von RA-Blog

Bevor jemand ein Familienmitglied anzeigt, braucht er dafür erfahrungsgemäß schon einen guten Grund. Normalerweise sollte dem Anzeigenerstatter irgendein Schaden entstanden sein, sonst wird ein Polizeibeamter schon mal misstrauisch. Oder auch nicht.
“Ich weiß und habe es auch bereits selber gesehen, dass Herr ****** über das Internet permanent über einen Rechner die neuesten Kinofilme, CD’s und Spiele runterlädt. Anschließend verkauft er diese Filme und verleiht sie auch. (…) Ich möchte ausdrücklich betonen, dass ich niemals bei ihm CD’s oder DVD’s kaufte. Weiterhin führt er für den Verleih und Verkauf ja auch keine Steuern ab. Ich schätze, dass er ca. 500 Raubkopien ständig im Sortiment hat. Wie gesagt, sein Rechner läuft rund um die Uhr. (…) Soeben teile ich Ihnen mit, dass der Herr ****** mein Schwager ist. Ich möchte trotzdem meinen Strafantrag hiermit einreichen.”
Der Anzeigenerstatter war natürlich nie in der Wohnung des Beschuldigten. Aber danach fragt ja keiner. Bei der folgenden - logisch - Hausdurchsuchung wurde nur die Ehefrau des Beschuldigten angetroffen. Etwas überrascht natürlich.
Was haben die Beamten gefunden:
Im Schreibtisch fanden sich etwa 30 gebrannte CD’s. Nach der handschriftlichen Beschriftung könnte es sich um unterschiedliche DVD’s handeln, die sichergestellt wurden, da diese nach Angaben von Herrn ****** [von der GVU] noch nicht offiziell im Handel sind. (…)
Nach Einschalten des PC’s wurde dieser von dem Unterzeichner und Herrn ****** [GVU] überprüft. Es fanden sich keinerlei Spuren oder Dateien, die auf ein illegales und massenhaftes Herunterladen von Filmen oder Spielen schließen ließ. Darüber hinaus dürfte weder die Konfiguration des PC’s noch die hardwaremäßige Ausstattung dies zulassen.
Einige Tage später folgender Aktenvermerk des KK:
Nach dem Ergebnis der Durchsuchung dürfte die hier erhobene Anschuldigung des Anzeigenerstatters ****** als falsche Verdächtigung zu werten sein. (…)
Da die Beamten alle gebrannten CDs mitgenommen haben, die in der Wohnung des Mandanten vorhanden waren, steht zu vermuten, dass noch ein guter Teil Freeware-Programme dabei sind. Aber so eine Auswertung dauert.
Und dann hat die GVU mit den kleinen Fischen so viel zu tun, dass die Professionellen, die den eigentlichen wirtschaftlichen Schaden anrichten, nicht zügig verfolgt werden können. Die sind wahrscheinlich ohnehin zu clever, sich erwischen zu lassen.

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