Strafanträge in Koblenz

Das zweite Koblenzer Al Qaida-Verfahren geht nun unweigerlich dem Ende entgegen: Heute hat der Generalbundesanwalt seine Strafanträge gestellt und für Ömer Ö. 6 Jahre Haft für Unterstützung, bzw. Mitgliedschaft bei Al Qaida gefordert. Sermet I. soll als Unterstützer des Terrornetzwerks zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahre und 9 Monate verurteilt werden, finden die Staatsanwälte. Zuvor war ein letzter Versuch der Verteidigung gescheitert, weiteres Licht in die Verhältnisse der Germersheimer Familie N. zu bringen.

Dazu hatte die Anwälte Sohn und Tochter des mutmaßlichen (Urteil ist noch nicht rechtskräftig) Al Qaida-Mitglieds Aleem N. als Zeugen laden lassen. Doch Asma und Ismail verweigerten gestern die Aussage, wie es vor einigen Wochen schon ihre Mutter getan hatte. Viel wäre aber von ihnen ohnehin nicht zu erwarten gewesen: Auch wenn sich praktisch alle angeklagten Lieferungen, bzw. Übergaben von Geld und Geräten in der Wohnung der Familie N. abgespielt haben sollen, wäre fraglich gewesen, was die Kinder davon mitbekommen haben. Die ältere der beiden Geschwister, Asma, ist heute 14, war also zur fraglichen Zeit zwischen 9 und 11 Jahre alt. Nicht gerade optimale Ausgangsvoraussetzungen für eine belastbare Aussage.

Damit waren alle Beweisanträge abgearbeitet und die Beweisaufnahme wurde geschlossen. Und heute dann eben das Plädoyer des Generalbundesanwalts. Staatsanwalt beim BGH Bodo Vogler betonte, es sei in den zurückliegenden 59 Verhandlungstagen um nicht mehr und nicht weniger gegangen, als um Mitgliedschaft und Unterstützung von Al Qaida. Nicht um mehr, weil nicht eine Religion in der Kritik stehe. Es gehe nicht um die Verfolgung des Islams. Aber es gehe eben auch nicht um weniger, als um die Begehung schwerster Straftaten durch das Terrornetzwerk Al Qaida.

Im Zentrum des Plädoyers standen die möglichen Taten von Ömer Ö. Er sei Mitglied in dem Terrornetzwerk gewesen, habe sogar zwei verschiedene Ausbildungscamps in Afghanistan besucht, um im „Heiligen Krieg“ kämpfen zu können, betonten die Staatsanwälte. Mit eigenem Geld habe sich Ömer Waffen und Munition für seine Ausbildung gekauft und sei dabei „überobligationsmäßig“ vorgegangen – eine Formulierung, die mich schon im Sauerland-Verfahren sprachlich begeistert hat, weil sie eigentlich aus dem Unterhaltsrecht stammt.

Staatsanwältin Bitter fand deutliche Worte für die Radikalisierung von Ömer Ö.: „Er steigerte sich soweit, dass [...er] willens bis in den Tod war, sein Leben für den Jihad zu geben“. Das Leben in der Gesellschaft oder seine Familie habe für ihn keinen Wert mehr dargestellt.

Die Familie war, wie so oft in den vergangenen 60 Tagen vor Ort in Koblenz: Einträchtig verfolgten je zwei Brüder von Sermet und Ömer das Plädoyer – völlig unabhängig von Urteil, Strafe und Schuld ein starkes Signal familiären Zusammenhalts an die beiden Angeklagten. Respekt!

Aber die Brüd…

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Themen: Bgh , Koblenz , Religion , AL Qaida , Olg Koblenz , Bodo , Bundesanwaltschaft , Aleem N. , Generalbundesanwalt

Erschienen 29. Juni 2010 auf http://www.swr.de/blog/terrorismus.

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