Straf- vs. öffentliches Recht
am 20.01.2008 von chris.blog » Jura
Als ich noch ein hoffnungsfroher Jurastudent in Göttingen war, seinerzeit vielleicht im zweiten oder dritten Semester, da kannte ich einen Examenskandidaten, der behauptete, er würde sich auf Zivilrecht gar nicht erst vorbereiten, weil er ohnehin keinen Zugang dazu finde. Und während ich hier so über dem Verwaltungsrecht hänge, frage ich mich, ob ich es nicht genauso halten sollte, nur eben nicht mit dem von mir geschätzten Zivil-, sondern mit dem weitaus weniger geschätzten öffentlichen Recht. Begreifen werde ich das sowieso nie. Wozu also Kraft darauf ver(sch)wenden?
Natürlich übertreibe ich. Im ersten Examen war ich im öffentlichen Recht sogar noch einen Tick besser als im Zivilrecht. Eines aber steht fest: Ich werde in einer meiner Examensklausuren die Wahl haben zwischen einer staatsanwaltlichen (also strafrechtlichen) und einer verwaltungsrechtlichen Aufgabenstellung. Und wie ich mich hier entscheide, ist so …
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