Serie: Die rechtsmissbräuchliche Abmahnung. Folge 2
IT-Prozessrecht | 30. Juni 2010 — Missbrächliche Mehrfachverfolgung – OLG München, Urteil vom 17.01.2008, Az.: 6 U 1880/07 Das OLG München hatte sich…
Die 33. Zivilkammer des Landgericht München I will einen weiteren Fall von Rechtsmissbrauch im Wettbewerbsrecht durch Massenabmahnungen ausgemacht haben, wie InformationWeek berichtet. Eine Aktiengesellschaft hat eine Reihe von eBay-Händlern wegen fehlender oder fehlerhafter Angaben zum Widerrufsrecht in Anspruch genommen. Erst vor wenigen Monaten hatte die Kammer die Media-Märkte medienwirksam in ihre Schranken gewiesen (wir berichteten). Darüber, dass die Entscheidungen vom OLG kurz und knapp wieder kassiert wurden, las (und liest) man auch bei InformationWeek eigentlich nichts. Angeblich sei das Gericht am Dienstag in einem Widerspruchstermin der Argumentation eines "Abmahnungsopfers" gefolgt, wie InformationWeek berichtet: "Bei dem Vorgehen gegen den Ebay-Anbieter handele es sich um eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung. Der Ansicht, dass es sich bei den Aktivitäten der X um Massenabmahnungen mit einem Gebührenerzielungsinteresse handele, werde uneingeschränkt gefolgt." Falls die Kammer Ihre Entscheidung wirklich (nur) auf diese Punkte stützt, dürfte auch diese Entscheidung in der nächsten Instanz keinen Bestand haben. Entgegen einer - auch unter Anwälten - verbreiteten Auffassung, ist allein die Anzahl von Abmahnungen gerade kein Indiz für Rechtsmissbrauch. Völlig absurd ist auch der Irrglaube, Rechtsmissbrauch sei durch Abmahnungen mittels "Textbausteinen" belegt. Ein Scheidungs-, Inkasso- oder Sontstwasanwalt benutzt ebenso wie der "Abmahnanwalt" identische Formulierungen für identische Sachverhalte. Die Gebühr k…
» Vollständiger ArtikelErschienen 5. April 2007 auf http://www.lampmann-behn.de/blog/index.html.
IT-Prozessrecht | 30. Juni 2010 — Missbrächliche Mehrfachverfolgung – OLG München, Urteil vom 17.01.2008, Az.: 6 U 1880/07 Das OLG München hatte sich…
Handakte WebLAWg | 29. Dezember 2008 — Das Thema Abmahnungen steht bei Online-Buchhändlern nun schon seit geraumer Zeit auf der Tagesordnung. Scheinbar endlos ist die…
Blog für Gewerblichen Rechtsschutz | 13. Oktober 2011 — Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz haben das Ziel, dem mutmaßlichen Verletzer eines Rechts die Möglichkeit zu geben, au…
Handakte WebLAWg | 3. August 2008 — In einem aktuellen Beschluss des KG Berlin (Az. 5 W 34/08) vom 08.07.2008 nahm das Gericht Stellung zum Thema rechtsmissbräuchl…
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 6. Februar 2012 — LG Bochum Urteil vom 31.01.2012 I-12 O 205/11 Gegenstand dieses einstweiligen Verfügungsverfahrens war eine Abmahnung durch Argos …
LBR-Blog | 8. August 2007 — Leider kann man dem Urteil nicht entnehmen, in welcher Form ein "Abmahnanwalt" in einem eBay-Formum "kostenneutrale Abmahnungen" a…
BERLIN BLAWG | 20. Juli 2009 — Die Kollegen Dr. Damm und Partner weisen auf ein Urteil des OLG Hamm hin, das mit Urteil vom 16. Juni 2009 – AZ: I-4U 59/09 –…
BERLIN BLAWG | 9. Juni 2009 — Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat mit Urteil vom 28. April 2009 – AZ: 4 U 216/08 – entschieden, dass eine wettbewerbsrecht…
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 26. Mai 2009 — LG Berlin, Urteil vom 18.01.2007, Az. 16 O 570/06 § 8 Abs. 4 UWG, § 826 BGB Das LG Berlin hat darauf hingewiesen, dass bei …
LBR-Blog | 19. Oktober 2006 — Auf der guten Seite der Macht lässt es sich doch trefflich Mandanten fangen. Bei 123recht berichtet ein Kollege, dass sich angebli…
Das Wettbewerbsrecht erleichtert es Firmen, mit Abmahnungen gegen Konkurrenten vorzugehen. Seine Grenzen findet das Rechtsmittel allerdings dort, wo es um Massenabmahnungen aus finanziellem Interesse geht. Mit diesem Vorwurf sah sich nun die hinter dem E-Tailer Norsk-IT stehende BUG AG konfrontiert. CRN verfolgte eine spannende Gerichtsverhandlung.
Das Wettbewerbsrecht erleichtert es Firmen, mit Abmahnungen gegen Konkurrenten vorzugehen. Seine Grenzen findet das Rechtsmittel allerdings dort, wo es um Massenabmahnungen aus finanziellem Interesse geht. Mit diesem Vorwurf sah sich nun die hinter dem E-Tailer Norsk-IT stehende BUG AG konfrontiert. CRN verfolgte eine spannende Gerichtsverhandlung.