STOPFEN
am 24.01.2005 von http://www.lawblog.deWenn ich sauer über unverlangte Werbepost bin, dann stopfe ich den ganzen Müll in den beigefügten Antwortumschlag, klebe ihn zu und werfe ihn in einen der gelben Kästen. Ist das Wörtchen “Antwort” aufgedruckt, muss nämlich der Empfänger (also der Werbepost-Versender) das Porto zahlen. Bei Übergewicht wird das sogar richtig teuer für ihn. Mein Ärger verfliegt stets in dem Moment, wenn ich mir vorstelle, …
PREIS-OFFENSIVE
LawBlog / Die Deutsche Post AG senkte zum 1.1.2005 das Porto für Kompaktbriefe (bis 50 Gramm). Das Porto beträgt “nur” noch Euro 0,95 statt Euro 1,00. PDFs kosten 0,00 Euro. Vielleicht sollten wir einen Rabatt einführen - für Mandanten mit E-…
MILLIONEN FÜR MILLIONEN
LawBlog / Die Verbraucherzentrale NRW feiert sich selbst: “Mehr als 4,5 Millionen Mal war die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen im Jahr 2004 schriftlich, persönlich, telefonisch oder bei Veranstaltungen eine gefragte Ansprechpartnerin.” Geradezu…
FAZ muss Boris 1,5 Millionen EURO zahlen
Rechtblog / Wie bereits berichtet wurde die FAZ durch Boris Becker verklagt, weil der Verlag Werbung mit Fotos von ihm machte Das Landgericht München hat nun Boris Becker Lizenzgebühren von 1,2 Millionen EURO und ingesamt 300.000 EURO Zinsen zugesproc…
Schluss mit lästiger Werbung im Briefkasten
Streitsache / Blog / Wer sich vor Werbepost schützen will, kann sich laut Stiftung Warentest in die so genannte Robinson-Liste des Deutschen Direkt-Marketing-Verbandes eintragen. Firmen, die dem Verband angehören, schicken dann keine Werbepost mehr, wie es in der Juli-…
AG Hamburg: Unverlangte e-Mail-Werbung
domainundrecht.de / JurPC: Amtsgericht Hamburg, Urteil v. 20.06.2005 (Az.: 5 C 11/05) “Auch bereits das einmalige Zusenden einer E-Mail mit werbendem Inhalt kann einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen. Dies gilt insbesonder…
AG Dresden erklärt unverlangte eMail-Werbung an Anwälte für zulässig
BERLIN BLAWG / Nach einem Bericht bei Heise ist das Versenden unverlangter Werbe-eMails zwar nicht zulässig. Jedoch konnten die “gestörten” Anwälte beim Amtsgericht Dresden keine einstweilige Verfügung gegen den Versender erwirken und bleiben damit…
