Stolperfalle Eigenbedarfskündigung

„Mit meinem Eigentum kann ich machen was ich will!” hört man oft von Mandanten, die eine Eigentumswohnung vermietet haben. Der Anwalt hat dann die undankbare Aufgabe, ihn eines Besseren zu belehren. Denn das BGB enthält etliche Mieterschutzregeln. § 573 Abs. 1 BGB reglementiert den mietrechtlichen Kündigungsschutz. Folge: Ein Mietverhältnis kann nicht grundlos aufgelöst werden, sondern nur bei einem berechtigten Interesse des Vermieters, der dafür auch die Beweislast trägt. Als ein solches berechtigtes Interesse gilt nach Abs. 2 Nr. 2 dieser Norm der sog. Eigenbedarf. Hier will der Eigentümer das Mietobjekt selbst nutzen. So einfach, wie viele vermuten, ist die Eigenbedarfskündigung aber ganz und gar nicht. Hier die rechtlichen Eckpunkte und einige wichtige Urteile zum Thema.

Voraussetzungen der Eigenbedarfskündigung:

Eigenbedarf liegt nur vor, wenn der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. „Benötigen” heißt: Der Vermieter muss vernünftige und (für den Richter) nachvollziehbare Gründe vortragen, warum er die Wohnräume überhaupt und warum gerade jetzt braucht. Es müssen sich also objektive Rahmenbedingungen geändert haben. Ein bloßen „Wollen”, wie es oftmals nur vorliegt, genügt nicht.Etwas kulanter ist das Gesetz aber, wenn der Vermieter im selben Haus wohnt, wenn das Haus nicht mehr als zwei Wohnungen; hier erleichtert § 573a BGB die Kündigung.

Zur Veranschaulichung ein Beispiel: Der BGH hat in einer Entscheidung vom 20.01.1988 ausgeführt, dass der bloße Wunsch des Vermieters, seine Wohnung einem Familienangehörigen zur Verfügung zu stellen oder selbst zu nutzen die Eigenbedarfskündigung noch nicht rechtfertigt. Denn allein der Wille, so der BGH, in eigenen Räumen zu wohnen, genügt für die Annahme von Eigenbedarf nicht. Vielmehr ist im Einzelnen zu begründen, weshalb ein (tatsächlicher) Bedarf besteht. Dabei ist der Sachverhalt so konkret zu bezeichnen, dass der Kündigungsempfänger sich gegebenenfalls verteidigen kann. Der Mieter muss also so genau informiert werden, dass er selbst nachprüfen (lassen) kann, ob der Grund für eine Eigenbedarfskündigung ausreicht. Die Anforderungen der Gerichte sind streng, weil der Mieter vor Manipulationen durch den Vermieter geschützt werden soll.

Es genügt also nicht, wenn der Vermieter in seiner Kündigung lediglich schreibt, dass er „das Mietverhältnis zum … wegen Eigenbedarf kündigt”. Ebenso wenig die Formulierung: „die Wohnung wird für unsere 24-jährige Tochter benötigt” oder „unsere Tochter will mit Ihrem Lebenspartner die Wohnung beziehen”. Vielmehr muss der Vermieter konkret erläutern wer (Name, Adresse, Verwandtschaftsgrad) in die Wohnung einziehen soll und weshalb hierfür nachvollziehbare und berechtigte Gründe bestehen. Als berechtigtes Interesse ist beispielsweise anerkannt, dass sich durch den Bezug der Wohnung die Entfernung zum Arbeitsplatz…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Bgb , Eigenbedarf

Erschienen 14. Oktober 2008 auf http://www.rechthaber.com.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Bei einer unwirksamen Kündigung des Vermieters muss dieser dem Mieter den Schaden ersetzen

www.rechtsklarheit.de | 11. November 2009 — Der Vermieter begeht eine schuldhafte Vertragsverletzung, wenn er dem Mieter kündigt und er hätte erkennen können,…

Ordentliche Kündigung ist zulässig, wenn der Vermieter den Wohnraum für sein Gewerbe benötigt

www.rechtsklarheit.de | 27. Februar 2010 — Die meisten Mieter gehen davon aus, dass der Vermieter dem Mieter einer Wohnung nur wegen Eigenbedarf kündigen darf. Dies trifft n…

Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter

Kanzlei Finkenzeller & Kollegen | 17. September 2008 — Erschienen im “Tip” am 27.08.2008 Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter Die Eigenbedarfskündigung stellt die am häufigs…

Zeitliche Grenzen bei der Anbietpflicht

RECHTaktuell | 7. September 2008 — Nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB hat der Vermieter die Möglichkeit einem Mieter ordentlich (unter Beachtung der Kündigungsfristen)…

Zeitliche Grenzen bei der Anbietpflicht

RECHTaktuell | 7. September 2008 — Nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB hat der Vermieter die Möglichkeit einem Mieter ordentlich (unter Beachtung der Kündigungsfristen)…

Alsbaldiger Eigenbedarf und Aufklärungspflicht

Szary Blog | 9. November 2010 — Der BGH hat mit Urteil vom 06.07.2010 (BGH VIII ZR 180/09) seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, nach der ein Vermieter, we…

Eigenbedarfskündigung und Alternativwohnung

RECHTaktuell | 30. November 2008 — Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung die Anbietpflicht des wegen Eigenbedarfs kündigenden Vermieters eingeschränkt. Grun…

Unwirksame Kündigung Schadensersatz: Bei einer unwirksamen Kündigung des Vermieters muss dieser dem Mieter den Schaden ersetzen

www.rechtsklarheit.de | 11. November 2009 — Der Vermieter begeht eine schuldhafte Vertragsverletzung, wenn er dem Mieter kündigt und er hätte erkennen können, dass diese Künd…

Kündigung: Schadenersatz bei Auszug nach vorgetäuschtem Eigenbedarf

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 2. Juli 2009 — Zieht ein Mieter wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs aus einer Mietwohnung aus, kann er unter bestimmten Voraussetzungen einen …

Gibt es ein Wohnen nach der Kündigung ?

Rechtsanwalt Miehler | 25. März 2009 — Welche Rechte hat der Vermieter nach der Kündigung ? Die Antwort auf diese Frage ist vielen Mietern unbekannt. Die Betroffene…