Stoiber und die Blasphemie

Der Stoiber kann’s nicht lassen! Die symbolische Kreuzigung des Schauspielers Carriere vor dem Justizministerium in Berlin hat Edmund Stoiber zum Anlass genommen, um die Diskussion um den § 166 im Strafgesetzbuch anzuheizen. Der BILD sagte er

Es darf nicht alles mit Füßen getreten werden, was anderen heilig ist. Der bisherige Paragraph 166 des Strafgesetzbuches ist völlig stumpf und wirkungslos, weil er eine Bestrafung nur dann vorsieht, wenn der öffentliche Frieden gefährdet ist und Aufruhr droht.

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Themen: Berlin , Paragraph , Edmund , Stumpf

Erschienen 19. Juni 2006 auf http://www.elbelaw.de/blawg.

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