Störerhaftung bei Urheberrechtsverletzung über WLAN: Software-Defekt schützt vor Strafe nicht

Werden über ein WLAN-Netzwerk Urheberrechtsverletzungen begangen, so ist der Inhaber des Netzwerks als Störer hierfür haftbar – es sei denn, er kann positiv nachweisen, dass ein Anderer die Rechtsverletzungen begangen hat. Die Ausrede, dass der unter der zugehörigen IP-Adresse erreichbare PC oder dessen Software zur relevanten Zeit defekt war, bringt in der Regel nichts.

Beispielhaft hierfür ist ein Beschluss des Landgerichts Berlin (vgl. LG Berlin, Beschl. v. 03.03.2011, Az. 16 O 433/10), in dem dieser Grundsatz deutlich herausgehoben wird. Wer als Inhaber einer IP-Adresse ermittelt wird, über die urheberrechtlich geschützte Werke ohne Genehmigung verbreitet wurden, haftet hierfür – wenn nicht als Täter, dann zumindest als Störer:

„Der Unterlassungsanspruch ist gem. §§ 97, 19 a UrhG begründet, denn die Beklage haftet als Störerin für die öffentliche Zugänglichmachung des Filmwerks ‚Der Architekt‘. Die Klägerin legt dar, dass der Film am 17.08.2009 über eine IP-Adresse öffentlich zugänglich gemacht wurde, die der Beklagten zugeordnet war. Daraus ergibt sich eine tatsächliche Vermutung dafür, dass sie für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Im Wege einer sekundären Darlegungslast, obliegt es nunmehr der Beklagten vorzutragen, dass eine andere Person die Rechtsverletzung begangen hat […]. Dies ist nicht gelungen. Soweit die Beklagte bestreitet, dass die Programme bei der Ermittlung der IP-Adresse und des Hash-Wertes für die Filmdatei ordnungsgemäß funktioniert haben, handelt es sich um unbeachtliche Erklärungen ins Blaue hinein.“

Ebenso deutlich hervorgehoben wurde auch die Pflicht eines WLAN-Betreibers, sein Netzwerk gegen unbefugte Nutzung zu sichern; insofern führt auch die Möglichkeit, dass Dritte über dieses Netzwerk das geschützte Material verbreitet haben, nicht zur Entlastung:

„Die Beklagte unterhielt im maßgebenden Zeitraum ein WLAN, wobei keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass dieses gegen den Missbrauch durch Dritte gesichert wurde. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes […] haftet in diesem Fall der Anschlussinhaber als Störer. Da es aufgrund der technischen Gegebenheiten für den Zugriff Dritter auf ein WLAN nicht darauf ankommt, dass der Computer d…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: LG Berlin , Genehmigung , IP Adresse , Hash

Erschienen 5. Juli 2011 auf http://www.it-recht-kanzlei.de/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

LG Berlin: Anschlussinhaber haftet für Filesharing-Missbrauch seines WLAN auch bei ausgeschaltetem PC

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 29. März 2011 — LG Berlin, Beschluss vom 03.03.2011, Az. 16 O 433/10 § 97a Abs. 2 UrhG Das LG Berlin hat entschieden, dass ein Anschlussi…

§ 97a II UrhG – Die sog. “100€-Deckelung” – LG Berlin Beschluss vom 03.03.2011 16 O 433/10

abgemahnt-hilfe.de | 24. Mai 2011 — Mit Beschluss vom 03.03.2011 entschied das Landgericht Berlin (Az.: 16 O 433/10) über die Gewährung von Prozesskostenhilfe. I…

BGH: Sommer unseres Lebens - Zur Störerhaftung des privaten Betreibers eines WLAN-Netzwerkes für Urheberrechtsverletzungen Dritter…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 7. Juni 2010 — 1. Wird ein (urheberrechtlich) geschütztes Werk der Öffentlichkeit von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht, die zu einem besti…

Vorsicht vor Veröffentlichung im internet

Conle§i | 25. März 2011 — Das Landgericht Hamburg (U. v. 18.03.2011 310 O 367/10) hat erneut bestätigt, dass derjenige, der einen Film oder andere urhebe…

Störerhaftung bei ungesichertem WLAN

Handakte WebLAWg | 28. Juli 2008 — In einem aktuellen Urteil des LG Düsseldorf (Az. 12 O 195/08) vom 16.07.2008 entschied das Gericht, dass der Inhaber eines In…

LG Düsseldorf: Zumindest Standardmaßnahmen - Es ist dem Internet-Anschlussinhaber und Betreiber eines WLAN-Netzes zuzumuten, zumin…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 24. Juli 2008 — 1. Der Betreiber eines WLAN-Netzwerkes hat zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um die Möglichkeit von Rechtsverletzungen (hier: Urhe…

Zur Störerhaftung des WLAN-Inhabers

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 4. März 2010 — Laut einer Mitteilung der Pressestelle (Nr. 49/2010) steht eine Verhandlung vor dem I. Zivilsenat des BGH am 18.03.2010 zur Them…

Haftung aufgrund des Betreibens eines nicht paßwortgeschützten WLAN-Netzes

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 4. Dezember 2006 — Wer ein WLAN-Funknetz betreibt, haftet für alle Rechtsverletzungen, die über die Einwahl in das WLAN-Funknetz im Internet began…

OLG Frankfurt: Inhaber eines Internetanschlusses haftet nicht bei unberechtigter Nutzung des WLAN-Netzes durch Dritte

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 10. Juli 2008 — Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 1.7.2008, Aktenzeichen 11 U 52/07 entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses im …

Haftung des WLAN-Nutzers

IP|Notiz | 24. Juni 2008 — Über die Frage, ob der Inhaber eines offenen WLAN-Netzes für Handlungen haftbar gemacht werden kann, die durch Nutzer des Netze…