Störerhaftung und Online-Handelsplattform
am 02.10.2006 von http://log.handakte.de/
Der Betreiber einer Online-Handelsplattform kann ab Eintritt der Störerhaftung nach § 101a UrhG auskunftspflichtig sein. Zu einer Störerhaftung des Diensteanbieters im Sinne des § 11 TDG kann es erst im Hinblick auf Rechtsverletzungen kommen, die einer Rechtsverletzung nachfolgen, von der dem Diensteanbieter Kenntnis verschafft wurde.
Hinweis der Redaktion: …
TDG und Störerhaftung ?
muepe.de | weblog peter müller / Zur Wirkung der Regelungen TDG - insbesondere des § 11 TDG - im Bereich der störerrechtlichen Haftung, der Verantwortlichkeit des Diensteanbieters für fremde Inhalte speziell in Internetforen oder auf Community-Webseiten im Allgemeinen und zu den …
LG Düsseldorf: Haftung einer Online-Handelsplattform für fremde Inhalte
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Düsseldorf (Urt. v. 19.03.2008 - Az.: 2a O 314/07) hat entschieden, dass eine Online-Handelsplattform (im konkreten Fall mal nicht eBay) erst ab Kenntnis für die Rechtsverletzungen, die auf ihrem Portal von Dritten begangen werden, haftet. D…
Online-Handelsplattform haftet für Rechtsverletzungen von Nutzern erst ab Kenntnis
Handakte WebLAWg / In einem aktuellen Urteil vom 19.03.2008 (Az. 2a O 314/07) hat das LG Düsseldorf entschieden, dass der Betreiber einer Online-Handelsplattform für von Nutzern begangene Rechtsverletzungen erst ab Kenntnis darüber haftet. Im vorliegenden Fall wurde…
OLG München: Haftung für Links auf Internetseite mit rechtswidriger Kopiersoftware
Vertretbar Weblawg / OLG München, Urteil v. 28.07.2005 – Az: 29 U 2887/05 - Haftung für Links auf Internetseite mit rechtswidriger Kopiersoftware (amtliche Leitsätze): 1. Bei redaktioneller Berichterstattung über Erzeugnisse zur Umgehung wirksamer technischer Maß…
Zu Pay-TV Verträgen
Handakte WebLAWg / Zu Pay-TV Verträgen: Zur Abgrenzung von Leistungsbeschreibungs- und Leistungsänderungsklauseln und zur Unwirksamkeit einer Leistungsänderungsklausel in AGB eines Bezahlfernsehen- Abonnementvertrags. Zur Kompensation einer unangemessenen Preisände…
LG Düsseldorf: Domain-Parking, Markenrecht & Störerhaftung - Der Betreiber einer Domain-Handelsplattform haftet grundsätzlich nicht für Markenrechtsverletzungen Dritter im Rahmen von, durch ihn unterhaltenen, Domain-Parking-Seiten.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Betreiber einer Domain-Handelsplattform (hier: sedo) nutzt die durch Dritte angebotenen Domains - bzw. darin enthaltenen Marken bzw. ein ähnliches Zeichen i.S.d. Markenrechts - nicht selbst i.S.v. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, sondern stellt…
Störerhaftung bei AdWords-Programm
Handakte WebLAWg / Ein allgemeines Wissen des Betreibers einer Suchmaschine, dass Marken durch ein AdWords-Programm beeinträchtigt werden können, vermag eine die Störerhaftung begründende Prüfungspflicht nicht auszulösen. Eine Störerhaftung kommt nur bei der Ve…
