“Störer” oder kein “Störer”

Das OLG Frankfurt am Main sieht Betreiber von WLAN-Netzen nicht in der Verantwortung, wenn ihr Internetanschluss durch Dritte unerlaubt mitbenutzt wird. Die Musikindustrie hatte gegen den Inhaber eines Internetanschlusses geklagt. Über sein WLAN-Netz war Musik in einem Filesharing-Dienst angeboten worden, ohne dass er davon wusste.

Kläger war die Rechteinhaberin eines Musikstückes, das ein unbekannter Internetnutzer unter der IP-Adresse des Beklagten auf einer Internettauschplattform zum Download angeboten hatte. Die Rechteinhaberin klagte auf Unterlassung und verlangte Schadensersatz. Der Inhaber eines Internetanschlusses eröffne eine Gefahrenquelle, so die Begründung, und müsse sicherstellen, dass der Anschluss nicht durch Dritte für Rechtsverletzungen genutzt werde. Der Inhaber habe aus Medienberichten wissen müssen, dass WLAN-Verbindungen missbräuchlich genutzt werden können und hätte Sicherheitsvorkehrungen treffen müssen. Darunter sei zum Beispiel die Sicherung des Routers durch ein individualisiertes Passwort zu verstehen, die Verschlüsselungsmethode WPA2 und eine Aufstellung des Routers fern von Fenstern oder Außenwänden.

Der Inhaber des Internetanschlusses wies die Klage zurück. Er war zum Zeitpunkt des Vorfalls im Urlaub und versicherte, kein Dritter habe Zugriff auf seinen Computer gehabt. (…)

Quelle: Zoomer vom 15.07.2007 und RA Christmann vom 15.07.2008

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Themen: Rechtsprechung , Olg Frankfurt

Erschienen 15. Juli 2008 auf http://log.handakte.de/.

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