Stippvisite im Court of Federal Claims

NK - Washington   Ein Pendant zum United States Court of Federal Claims gibt es in Deutschland nicht. Dies bermerkten wir Referendarinnen bei einem oral Argument. Zuhörer sind hier eine Seltenheit, wie wir aus der überraschten Frage des Attorney for the Government schließen, der uns vor Sitzungsbeginn fragt, ob wir wüßten, worum es hier geht. Kurz fasste er den Interns from Germany die anwesenden Parteien sowie die Art der abzuurteilenden Fälle zusammen. Bei diesem Gericht sind ausschließlich Klagen aus ganz Amerika gegen die Vereinigten Staaten anhängig, z.B. Klagen von Steuerzahlern oder Fälle aus dem Ouml;ffentlichen Beschaffungswesen. Die Vereinigten Staaten von Amerika, stets auf Beklagtenseite, vertritt ein Anwalt des Justizministeriums. Der Klägeranwalt gibt seine Auffassung des Falles wieder. Erst nach etwa 15 Minuten stellt die Richterin Fragen. Es folgt der lange Vortrag des Vertreters der Vereinigten Staaten, bevor abschließend der Kläger ein weiteres Mal zu Wort kommt. Die Anwälte wechseln zum Vortrag jeweils von ihren seitlichen Plätzen am Tisch zu einem Rednerpult vor der Richterbank. Bereits optisch unterscheidet sich auch dieses Gerichtsgebäude deutlich von Gerichtsbauten, wie wir sie aus Deutschland kennen. Sobald man aus dem Aufzug tritt, gleicht die Atmosphäre eher der Lobby eines gediegenen Hotels als einem Gerichtsflur. Der Genuss eines Kaffees im Original-Starbucks-Becher während der gesamten Sitzung macht - wie auch beim Supreme Court - eine Lockerheit des Richters deutlich, die in Deutschland nahezu undenkbar ist. Gleiches drücken die großen, goldenen Kaffeekannen auf jedem Tisch aus, in denen sich allerdings Wasser befindet, sowie das demonstrative Begutachten der eigenen Fingernägel durch die Vorsitzende, your Honor, während der Plädoyers. Schon fast zur Gewohnhei…

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Themen: Germany , Supreme Court , Wasser , Starbucks , Hotels , Aufzug , /usa-recht-2011/jurat

Erschienen 28. Januar 2011 auf http://anwalt.us.

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