Sting In The Tail von den Scorpions wird durch die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Sony Music Entertainment GmbH abgemahnt
Unsere Vertragsanwälte haben uns mitgeteilt, dass die Music
Entertainment GmbH vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum Sting In The Tail der abmahnen lässt. Es handelt sich um das finale Album der international
bekannten Band aus Hannover. In so genannten Tauschbörsen soll es zu einer unerlaubten Verbreitung des Werks durch gekommen sein. Die Abmahnungen werden ausgesprochen von
der Kanzlei Waldorf aus München.
Die Vorgehensweise ist weitgehend identisch mit der anderer Abmahnkanzleien. So werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs-
und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.
Abgemahnten ist zu empfehlen, die von vorgelegte nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen
Nachteilen führen kann. Zudem sollte man vorsichtig sein bei angeblich modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet.
Eine und die darin gesetzte Frist sollten in
keinem Fall ignoriert werden, da gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.
In einer mit uns getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsan…
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