Sechs gute Gründe, nicht gegen eine Abmahnung zu klagen
JuracityBlog | 7. März 2007 — Grund 1: Ein Gerichtsverfahren wegen der Abmahnung dauert häufig länger als die Abmahnung Wirkungen für eine spätere Kündigung …
Unsere Vorschläge für die richtigen Antworten wären:
1. Ja, denn es ist die (unter Umständen letzte) Warnung vor der Kündigung. Die ist dann die rote Karte und man muss den Arbeitsplatz verlassen.
2. Nein, entscheidend ist ob der Inhalt der einer Abmahnung ist. Eine Abmahnung muss a) eine Rüge enthalten (also die genaue Beschreibung des Vorwurfs) und b) eine Warnung enthalten, also die Drohung mit arbeitsrechtliche Sanktionen für den Wiederholungsfall. Ob Abmahnung „drauf“ steht, ist nicht entscheidend. Entscheidend ist, ob Abmahnung „drin“ ist. Also kann auch in einem harmlos auftretenden Schreiben eine Abmahnung stecken.
3. Abmahnungen müssen nicht schriftlich sein, es reicht auch eine mündliche „gelbe Karte“. Allerdings führen mündliche Abmahnungen häufig zu Beweisproblemen im Streitfall.
4. Es gibt keine bestimmte Zahl von Abmahnungen, die man sich leisten kann oder die ein Arbeitgeber erteilen muss, bevor gekündigt werden kann. Entscheidend sind die Schwere der Pflichtverletzungen, die Gleichartigkeit des neuen Verstosses und die Frequenz der Wiederholung. Bei kleinen Pflichtverstößen, die sich über Jahre erstrecken, können auch mehrere Abmahnungen erforderlich sein, bevor eine Kündigung möglich ist. Wenn der neue Vorwurf (z.B. Unpünktlichkeit) ein ganz anderer ist als der abgemahnte (z.B. eine verbale Entgleisung), liegt keine Gleichartigkeit vor. In der Abmahnung wegen der Unpünktlichkeit wird ja für den Wiederholungsfall, also erneute Unpünktlichkeiten, schlimmeres angedroht.
5. Abmahnungen sind nicht mitbestimmungspflichtig.
6. Es gibt auch keine Frist, innerhalb der Abmahnungen aus der Personalakte entfernt werden müssten. Die häufig genannte Frist von zwei Jahren stammt aus dem Disziplinarrecht der Beamten und hat mit Abmahnungen im Arbeitsverhältnis nichts zu tun.
7. Nein, es gibt zahlreiche gute Gründe, nicht gegen eine Abmahnung zu klagen.
Grund 1: Ein Gerichtsverfahren dauert meist länger als eine Abmahnung Wirkungen für eine spätere Kündigung entfaltet. Grund 2: Häufig erkennt der Arbeitgeber erst durch ein Gerichtsverfahren formale Fehler der Abmahnung, die er dann noch rechtzeitig – nämlich vor einer späteren Kündigung - berichtigen kann. Er nimmt die fehlerhafte raus und tut die verbesserte in die Personalakte. Das darf er und ist für eine spätere Kündigung fatal. Hättest Du besser geschwiegen, Arbeitnehmer … Grund 3: Durch eine zeitnahe Klage führt der Arbeitnehmer im Prinzip zugunsten seines Arbeitgebers ein Beweissicherungsverfahren durch. Zeugen, die der Arbeitgeber benennt, werden selten etwas anderes aussagen, schließlich will man ja seinen Job nicht riskieren. Man vergibt sich auch nichts, wenn man nicht gegen die Abmahnung klagt, weil die Abmahnung auch in einem späteren Kündigungsschutzverfahren noch angegriffen werden kann. Und dann sind vielleicht ein paar der Zeugen des Arbeitgebers aus dem…
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