Stillstand der Verjährung mangels Klagemöglichkeit in der Schweiz
am 26.06.2008 von http://www.oliverkunz.ch/blog/
Bekanntlich beginnt die Verjährung nicht zu laufen, bzw. steht sie still, wenn der Gläubiger seine Forderung vor einem schweizerischen Gericht nicht geltend machen kann (Art. 134 Abs. 1 Ziff. 6 OR).
Auf die genannte Bestimmung kann sich nur der Gläubiger berufen, der aus objektiven Gründen daran gehindert ist, in der Schweiz zu klagen, insbesondere weil ihm kein Gerichtsstand zur Verfügung steht. Hat der Gläubiger Kenntnis von Arrestgegenständen, ist ihm nach der Lehre zuzumuten, einen Arrest zu legen und diesen zu prosequieren. Auf einen Stillstand der Verjährung …
Verjährungsunterbrechung durch Nicht-Gläubiger
KunzOBlog / Damit die in Art. 135 Ziff. 2 OR aufgezählten Handlungen die Verjährung unterbrechen, müssen sie grundsätzlich vom Forderungsgläubiger ausgehen. Geht die Unterbrechungshandlung von einer anderen Person aus, so gilt die Verjährung gleichwohl fü…
AG Düsseldorf: Verjährung, Verjährungshemmung und Neubeginn der Verjährung bei Pflichtteilsansprüchen
Vertretbar Weblawg / AG Düsseldorf, Urteil v. 31.03.2006 - Az: 20 C 11369/05 (rechtskräftig): Verjährung, Verjährungshemmung und Neubeginn der Verjährung bei Pflichtteilsansprüchen Sachverhalt:Im September 1999 verstarb der Erblasser, der zuvor die Beklagte testame…
Achtung - Verjährungsfristen
Recht und Gesetz / Vorsicht Verjährungsfalle - Verjährung zum Jahresende 2005 Vor jedem Jahreswechsel sollte der Gewerbetreibende seine Außenstände daraufhin überprüfen, ob diesen Verjährung droht. Zum 01. Januar 2002 wurde das Verjährungsrecht im Rahmen der…
Flucht in die Verjährung
Handakte WebLAWg / Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Änderung der strafrechtlichen Verjährungsvorschriften beschlossen. Der Entwurf sieht vor, dass die Verjährung einer Straftat ruht, solange sich der Beschuldigte im Ausland aufhält und die deuts…
ETWAS SPÄT
LawBlog / Aus einem Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf: Nach § 2332 Abs. 1 BGB verjährt der Pflichtteilsanspruch in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in welchem der Pflichtteilsberechtigte von dem Eintritt des Erbfalls und von der ihn beeinträchtigenden Ve…
Verjährung von Pflichtteilsansprüchen
Vertretbar Weblawg / Verjährung, da fällt mir ja gar nix mehr ein murmelt der gegnerische Rechtsanwalt dem Kläger auf dem Gerichtsflur nach der mündlichen Verhandlung zu. Uns schon. Nach § 197 Abs. 1 BGB verjähren erbrechtliche Ansprüche in 30 Jahren, wenn nic…
