Stille Freude

Das Landgericht Koblenz hat entschieden, das angebotene Gratis Leistungen nicht kostenpflichtige Abonnements übergehen dürfen (Az.: 1 HK O 85/09). Und welche Internetfirma hatte diese Geschäftsidee? 1und1! Das Schöne bei 1und1 ist ja, das 1 + 1 bei ihnen nur für gewisse Zeit 2 ergibt. So bot diese Firma sehr günstige Webhostingstarife für Domains an. Ich habe ihnen einen Vertrag, den habe ich einmal 50 Pfennig im Monat bezahlt. Er war unter anderem deswegen so günstig, weil immer ein Werbe PopUp geschaltet wurde. Irgendwann lief dieses Paket aus und wurde auf eines ohne PopUp umgestellt. Dies war mit einer kleinen Preiserhöhung verbunden. Auch dieses Paket lief aus und das Folgende auch. Mittlerweile zahle ich etwas mehr als drei Euro Monat. Bemerkt habe ich diesen Umstand nur, weil ich im Rahmen einer anderen Auseinandersetzung meine Verträge bei ihnen unter die Lupe genommen haben. Die letzte Preiserhöhung habe ich dann doch einmal mitbekommen und ihr widersprochen. Bloß genützt hat es nichts, obwohl per E-Mail auf den Widerspruch reagiert wurde. Der Widerspruch wurde nä…

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Themen: Pfennig , Abonnements

Erschienen 31. Mai 2010 auf http://skinnerbox-bln.blogspot.com.

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