Stiglitz kritisiert geistige Eigentumsrechte
am 07.07.2008 von http://www.ip-notiz.de
Aus Heise Online ist dieser Artikel über Prof. Stiglitz erschienen, der gewisse Vorbehalte gegen die geistigen Eigentumsrechte geltend macht. Er präferiere zwar nicht die Komplettabschaffung, aber eine Neubetrachtung der geistigen Eigentumsrechte.
Auch wenn der Nobelpreisträger mit seiner Kritik teilweise durchaus nicht Unrecht hat, bezweifeln wir, dass seine Lösungsansätze ein deutlich besseres System …
Joseph E. Stiglitz: Die Chancen der Globalisierung
Think Law BLawG / “Wir wissen, was an der Globalisierung faul ist. Joseph Stiglitz sagt uns, wie sie funktionieren kann. Der Nobelpreisträger Joseph Stiglitz kehrt mit diesem Buch zurück zu den Fragen seines Bestsellers »Die Schatten der Globalisierung«. Er…
Stiglitz in Graz - only half an hour ago
Law on the Blog / Tolle Veranstaltung mit Joseph Stiglitz - eine seltene Gelegenheit, einen Wirtschaftsnobelpreisträger live gesehen zu haben, ist soeben zu Ende gegangen. Hopefully he has a nice time in Graz tonite.…
Streit über Richtlinie zu Produktpiraterie
MarkenBlog / Im EU-Parlament wird die EU-Richtlinie zur strafrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte [IPRED2] heftig diskutiert. […] Eigentlich soll die EU-Richtlinie zur strafrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte dazu beitragen, d…
„Langer Marsch“ für Bundeskanzlerin Merkel
MarkenBlog / Der Markenverband hat sich anläßlich der bevorstehenden Reise von Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit der Bitte um Unterstützung bei der Verbesserung des Schutzes deutscher Unternehmen vor der Verletzung geistiger Eigentumsrechte in der VR…
Screenshot: DGB vs. Blogger
MarkenBlog / Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bedroht den Blogger Marco Kanne mit “strafrechtlichen wie zivilrechtlichen” Konsequenzen weil dieser in seinem Blog einen Screenshot einer DGB-Website veröffentlichte, die ein Bild von Adolf Hitler z…
Der Fall Alvar Freude schwappt über den Teich
blat.antville: Simons Blawg / Fundamentals: Dass geistige Eigentumsrechte Monopole darstellen, und damit Ausnahmen, die besonderer Rechtfertigung bedürfen, siehe Statute of Monopolies von 1624, wird in heutigen Debatten um die Nutzung dieser Monopolrechte selten bedacht. […
