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Stiftungskommers-Gröhlen ist nicht Darbieten

am 16.10.2007 von http://archiv.twoday.net/

Das Singen von Liedern beim Kommers einer studentischen Verbindung, insbesondere auch des Deutschlandliedes, verletzt keine Urheberrechte.

Dem Amtsgericht Köln
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ag_koeln/j2007/137_C_293_07urteil20070927.html
mag entgangen sein, dass das …

Entscheidungen, auf die wir gewartet haben

ElbeBlawg / Das Singen von Liedern, insbesondere auch des Deutschlandliedes, beim Kommers einer studentischen Verbindung verletzt keine Urheberrechte. Das AG Köln hat entschieden (Az. Urteil vom 27.09.2007, Az. 137 C 293/07) …

AG Köln: Burschen heraus! - Das Singen von Liedern zum eigenen Werkgenuss, (hier insbesondere auch des Deutschlandliedes zum Kommers einer Studentenverbindung), verletzt keine Urheberrechte.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ein eigenes, dem Werkgenuss dienendes Singen und Musizieren stellt keine Darbietung im Sinne von § 19 Abs. 2 UrhG dar und ist urheberrechtsfrei. <br><br> 2. Allein die Anwesenheit von Dritten (hier: von Nichtmitgliedern im Rahmen e…

AG Köln: Absingen von Studentenhymnen verletzt keine Urheberrechte

Telemedicus / Leitsätze, wie sie das Leben schreibt: Das Singen von Liedern beim Kommerz einer studentischen Verbindung, insbesondere auch des Deutschlandliedes, verletzt keine Urheberrechte. Der Leitsatz gehört zu einem Urteil des AG Köln: Eine Burschen…

Links einhundertachtundfünfzig

LawBlog / Das Ende der Kollektivverteidigung Singen bleibt erlaubt Ringen um die Holunder-Herrschaft Ein Haus für 49 Euro Google-Feedreader: Die meistabonnierten juristischen Weblogs…

Darf man Lieder singen ?

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Mit dieser Frage hatte sich das AG Köln auseinanderzusetzen. Eine studentische Vereinigung hatte auf ihrem Treffen - bei dem aber auch Nichtmitglieder anwesend waren - unter Klavierbegleitung unter anderem das Deutschlandlied gesungen. Die Klägeri…

Das Singen ist frei

JuracityBlog / Was die ein oder andere Burschenschaft bei ihren Zusammenkünften so singt, muss nicht jedermanns Sache sein und auch die gesangliche Qualität mag mancherorts zu wünschen übrig lassen, wenn in bierseeliger Laune etwa das Deutschlan…

Das Singen ist frei

blog ::: medienrecht-informationen / Was die ein oder andere Burschenschaft bei ihren Zusammenkünften so singt, muss nicht jedermanns Sache sein und auch die gesangliche Qualität mag mancherorts zu wünschen übrig lassen, wenn in bierseeliger Laune etwa das Deutschlan…

AG Köln: Singen von Liedern in der Öffentlichkeit nicht automatisch Urheberrechtsverletzung

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das AG Köln (Urt. v. 27.09.2007 - Az.: 137 C 293/07) hat entschieden, dass das Singen von Liedern in der Öffentlichkeit nicht automatisch eine Urheberrechtsverletzung ist. Nur dann, wenn es sich auch zugleich um eine Darbietung handelt, ist eine re…

Gemeinsames Singen, das Urheberrecht und die Gema

Blickpunkt Recht & Steuern / Gemeinsames Singen auf einer geselligen Veranstaltung verletzt keine an dem Lied eventuell bestehenden Urheberrechte und ist damit auch “Gema-frei”. In einem jetzt vom AG Köln entschiedenen Fall begnügte sich dass Gericht nicht…

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