Stiftungsgründung durch verurteilten Kindermörder vor der Genehmigung
am 01.01.2007 von http://www.strafblog.de
SPIEGEL-ONLINE berichtet heute, dass die Gründung einer von dem Mörder des Bankierssohns Jakob Metzler initiierten Stiftung zur Unterstützung von Gewaltopfern dicht vor der Genehmigung stehe. Der zu lebenslanger Haft verurteilte Markus Gäfgen habe einige Konzessionen gemacht, nachdem die zuständige Trierer Aufsichtsbehörde die Genehmigung zunächst wegen Sittenwidrigkeit verweigert hatte. Die Stiftung soll jetzt nicht mehr den Namen Gäfgens tragen. Dieser soll aber einer von zwei stellvertretenden Vorsitzenden werden. Designierter Vorstandsvorsitzender und formeller Stifter sei sein Anwalt Michael Heuchemer. Das Gründungskapital der Stiftung muss nach Landesrecht mindestens 25.000 Euro betragen, die Gäfgen zur Verfügung stellen will.
Gäfgen hatte im Jahr 2002 den 11-jährigen Bankierssohn Jakob Metzler entführt und getötet. Sein Verfahren hatte unter anderem auch deshalb Schlagzeilen gemacht, weil Gäfgen nach seiner vorläufigen Festnahme auf Veranlassung des damaligen Frankfurter Vize-Polizeipräsidenten Daschner Folter für den Fall angedroht worden war, dass er den Aufenthaltsort des Kindes nicht verrate. Daschner war später wegen Anstiftung zur Nötigung zu einer Verwarnung mit Strafvorbehalt verurteilt worden. Der Fall hatte zu regen Diskussionen über die Frage geführt, ob und unter welchen Voraussetzungen Folter oder deren Androhung durch Strafverfolgungsbehörden legitim sein kann, wenn dadurch Menschenleben gerettet werden könnten.
Autor: RA Rainer Pohlen
Kanzlei POHLEN + MEISTER
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