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Steuerrecht: Steuerliche Absetzbarkeit der Kosten einer künstlichen Befruchtung als außergewöhnliche Belastung

am 06.11.2007 von Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen

Kosten einer künstlichen Befruchtung (sogen. "In-Vitro-Fertilisation" - IVF) sind nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar.Der Fall:Die Klägerin lebte seit mehreren Jahren in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft und hatte die Kosten für Maßnahmen einer künstlichen Befruchtung bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse geltend gemacht. Diese hatte die Übernahme der Kosten abgelehnt, da gem. § 27a Abs. 1 Nr. 3 SGB V Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung nur bei miteinander verheirateten Personen von den gesetzlichen Krankenversicherungen getragen werden. Die Klägerin machte sodann die Kosten der IVF im Einspruchsverfahren gegen den Einkommensteuerbescheid als außergewöhnliche Belastungen geltend. Nach ablehnender Entscheidung des Finanzamtes erhob die Klägerin Klage, der das Finanzgericht stattgab. Die Revision des Finanzamtes zum BFH hatte keinen Erfolg. Die Entscheidung des BFH:Mit seinem Urteil vom 10. Mai 2007 nimmt der Senat von seiner bisherigen Rechtsprechung Abstand, wonach nur Aufwendungen einer verheirateten Frau für eine IVF mit dem Samen des Ehemannes zum Abzug als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zugelassen werden. Nach der jetzt geäußerten Auffassung des BFH ist die Empfängnisunfähigkeit einer Frau unabhängig von ihrem Familienstand eine Krankheit. Die Zwangslage einer in fester Partnerschaft lebenden unverheirateten Frau ist nach der geänderten Auffassung des Senats ausreichend, um den Abzug der Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung zu gewähren. Kinder zu haben und aufzuziehen bedeute nämlich unabhängig vom Familienstand für viele Menschen eine zentrale Sinngebung ihres Lebens. So werde eine ungewollte Kinderlosigkeit häufig als schwere Belastung erlebt. Auch wenn es dem Kindeswohl am besten entspreche, wenn seine Eltern miteinander …

In-vitro-Fertilisation

Blickpunkt Recht & Steuern / Aufwendungen für die Behandlung einer Krankheit, die nicht von der Krankenkasse oder vom Arbeitgeber nach beihilferechtlichen Vorschriften erstattet werden, können als außergewöhnliche Belastung steuermindernd zu berücksichtigen sein. Kosten f…

BFH: Aufwendungen einer unverheirateten Frau für künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung

STEUERRECHT / BFH-Urteil vom 10.05.2007 - III R 47/05 Presseerklärung Nr. 75 des Bundesfinanzhofes (BFH): “Unter Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 10. Mai 2007 III R 47/05 die Aufwendungen einer unverh…

Künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung

Blickpunkt Recht & Steuern / Unter Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof jetzt die Aufwendungen einer unverheirateten Frau für künstliche Befruchtungen mit dem Samen ihres Lebenspartners zum Abzug als außergewöhnliche Belastung nach § 33 des Ei…

Künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung

Blickpunkt Recht & Steuern / Unter Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof jetzt die Aufwendungen einer unverheirateten Frau für künstliche Befruchtungen mit dem Samen ihres Lebenspartners zum Abzug als außergewöhnliche Belastung…

Aufwendungen einer unverheirateten Frau für künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung

Rechtblog / Unter Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung hat der BFH mit Urteil v. 10.05.2007 die Aufwendungen einer unverheirateten Frau für künstliche Befruchtungen mit dem Samen ihres Lebenspartners zum Abzug als außergewöhnliche Bela…

Künstliche Befruchtung steuerlich absetzen?

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Steuerrecht: BFH: Besuchskosten getrennt lebender Eltern sind keine außergewöhnliche Belastung

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Aufwendungen des nicht sorgeberechtigten Elternteils für den Umgang mit seinem Kind sind nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) unabhängig von deren Höhe nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar (BFH-Urteil vom 27.9.2007, A…

Scheidungskosten

Blickpunkt Recht & Steuern / Die Kosten einer Ehescheidung sind bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Dies gilt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs allerdings nicht für die Kosten für die Aufhebung und Auseinandersetzung einer früher vereinbar…

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