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Steuerrecht: Neues zur steuerlichen Behandlung eines häuslichen Arbeitszimmers

am 19.05.2007 von http://www.mkvdp.de/

 Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer werden seit diesem Jahr nur noch als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen, wenn das Büro den Mittelpunkt der gesamten Betätigung bildet. Das alles entscheidende Kriterium bemisst sich nach dem inhaltlich qualitativen Schwerpunkt und nicht nach dem zeitlichen Umfang. Damit schließt im Umkehrschluss die überwiegende außerhäusliche Tätigkeit den Kostenabzug nicht von vornherein aus. Da die Abzugsbeschränkung nur beim häuslichen Arbeitszimmer greift, kommt dieser Definition ebenfalls eine wichtige Bedeutung zu. Das Arbeitszimmer muss in die häusliche Sphäre eingebunden sein, also zur Privatwohnung oder zum Eigenheim gehören. Das gilt auch für Zubehörräume im Keller oder unter dem Dach, wenn diese aufgrund der unmittelbaren Nähe zu den privaten Wohnräumen als gemeinsame Einheit verbunden sind. Für die Abgrenzung spielt es keine Rolle, ob die Wohnung angemietet ist oder sich im Eigentum befindet. Als außerhäuslich gelten Keller oder Dach in einem Mehrfamilienhaus, die keine direkte Verbindung zur Wohnung haben. Nicht unter die Abzugsbeschränkung fallen auch Betriebs-, Lager- und Ausstellungsräume, selbst wenn sie an die Wohnung angrenzen. Gleiches gilt für betrieblich genutzte Räume wie Arzt-, Steuerberater- oder Anwaltspraxis, Verkaufs- oder Aufenthaltsraum für das Personal sowie das Kellerlager für Waren und Werbematerialien. Auch das Büro, in dem Buchhaltungsarbeiten durchgeführt werden, gilt aufgrund der Nähe zu den übrigen Betriebsräumen nicht als häuslich. Dafür fällt die unmittelbar angrenzende oder gegenüberliegende Zweitwohnung in einem Mehrfamilienhaus unter das häusliche Arbeitszimmer.Bei verschiedenen Betätigungen ist die Gesamtheit entscheidend. Ein qualitativer Mittelpunkt nur einer Einnahmetätigkeit reicht in der Regel nicht aus. Anerkannt werden hingegen häusliche Arbeitszimmer von Verkaufsleitern, die von zu …

Häusliches Arbeitszimmer

advobLAWg / Unter dem Titel Geld vom Staat informiert das Manager-Magazin über Möglichkeiten und Voraussetzungen der steuerlichen Würdigung eines häuslichen Arbeitszimmers. …

Steuerrecht: Wichtige Gesetzesänderungen für Stifter, Spender und ehrenamtlich Tätige

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen /  Der vom Bundeskabinett unter dem Motto „Hilfe für Helfer" auf den Weg gebrachte Gesetzentwurf „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" bringt attraktive Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht:Für bestim…

Betriebsort einer Tankstelle

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Blickpunkt Recht & Steuern / Die Kosten eines Arbeitszimmers, das in einem Mehrfamilienhaus auf einer anderen Etage als die Privatwohnung des Steuerpflichtigen liegt, können nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln unbeschränkt steuerlich abgezogen werden, weil e…

BFH: Aufwendungen für das Einrichten eines Telearbeitsplatzes können vollständig abziehbar sein

Steuerblog / Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich im Urteil vom 23. Mai 2006 VI R 21/03 mit der Frage befasst, ob Aufwendungen für das Einrichten eines häusliches Telearbeitsplatzes unter die Abzugsbeschränkungen fallen, die für häusliche Arbeitszimmer gelten…

Arbeitgebererstattung für’s häusliche Arbeitszimmer

Blickpunkt Recht & Steuern / § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG ist verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass die Erstattung nur solcher Aufwendungen von der Steuer befreit ist, die als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar sind. Eine vom Arbeitgeber für die berufliche Nutz…

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