Steuerrecht: EuGH: Die Deutsche Regelung über die Abzugsfähigkeit von Verlusten aus Abschreibungen auf den Beteiligungswert an Tochtergesellschaften beschränkt die Niederlassungsfreiheit
am 29.03.2007 von Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle InformationenDer EuGH hat heute am 29.03.2007 in der Rechtssache C-347/04 "Rewe Zentralfinanz" entschieden, dass die deutsche Vorschrift des § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe a EStG nicht mit der Niederlassungsfreiheit gem. Artikel 43 EG-Vertrag in Einklang steht. Nach der Vorschrift ist die steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus bestimmten ausländischen Quellen eingeschränkt.Das deutsche Einkommensteuergesetz [im Streitfall i.d. Fassung 1990] sieht vor, dass eine in Deutschland niedergelassene Muttergesellschaft von ihrem steuerpflichtigen Gewinn die Verluste aus Abschreibungen auf Beteiligungswerte an in Deutschland niedergelassenen Tochtergesellschaften abziehen kann. Verluste gleicher Art aus Beteiligungen an in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Tochtergesellschaften sind hingegen nur abzugsfähig, wenn die Tochtergesellschaften später positive Einkünfte der jeweils selben Art erzielen oder eine gewerbliche Tätigkeit ausüben. Die Einschränkung greift also vornehmlich in den Fällen, in denen deutsche Unternehmen Anteile an ausländischen Körperschaften halten, letztere im Ausland (dauerhaft) Verluste erwirtschaften und deutsche Unternehmen deshalb in Deutschland Teilwertabschreibungen vornehmen wollen. Durch die Regelung soll die Geltendmachung von Teilwertabschreibungen beschränkt werden, wenn die ausländische Gesellschaft Einkünfte ausschließlich oder fast ausschließlich aus sog. passiven Tätigkeiten erzielt.Der Gesetzgeber will hierdurch verhindern, dass inländisches Kapital in unerwünschte Verlustzuweisungsmodelle investiert wird, die der Volkswirtschaft keinen erkennbaren Nutzen bringen.Der EuGH sieht in der Vorschrift eine Verletzung der Niederlassungsfreiheit, da eine solche Beschränkung im Inland nicht besteht. Mögliche Konsequenzen aus dem Urteil und der gesetzgeberische Handlungsbedarf werden nach Mitteilung des Bundesjustizministeriums zusammen mit den Ländern eingehend geprüft. Welche fiskalischen Auswirkungen das Urteil für die Bundesrepublik Deutschland haben wird, könne frühestens nach genauer Analyse des Urteils beurteilt werden.Die …
EuGH: Deutsche Regelung über Abzugsfähigkeit von Verlusten aus Abschreibungen auf Beteiligungen an Tochtergesellschaften beschränkt Niederlassungsfreiheit
STEUERRECHT / EuGH-Urteil vom 29.03.2007 - C-347/04 Hierzu die Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) Nr. 29/07: “DIE DEUTSCHE REGELUNG ÜBER DIE ABZUGSFÄHIGKEIT VON VERLUSTEN AUS ABSCHREIBUNGEN AUF DEN BETEILIGUNGSWERT AN TOCHTERGESELLSCH…
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Außensteuerrecht EU-Rechts-widrig?
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Verluster ausländischer Betriebsstätten
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