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Steuerrecht: Bundesfinanzhof: Großer Senat beseitigt Vererblichkeit des Verlustvortrags

am 12.03.2008 von Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen

 Der Erbe kann einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustvortrag nach § 10d des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Zukunft nicht mehr zur Minderung seiner eigenen Einkommensteuer geltend machen. Das hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs in seinem Beschluss vom 17. Dezember 2007 GrS 2/04, veröffentlicht am 12.03.2008 unter http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2008.3.12/GRS204.html, entschieden. Er ist damit von einer fast 46 Jahre währenden höchstrichterlichen Rechtsprechung und entsprechenden Praxis der Finanzverwaltung abgerückt, die auch durch Steuerrichtlinien und Steuerhandbücher abgedeckt war.Aus Gründen des Vertrauensschutzes ist die neue, für die Steuerbürger ungünstigere Rechtsprechung allerdings erst in solchen Erbfällen anzuwenden, die nach der am 12.03.2008 erfolgten Veröffentlichung des Beschlusses eintreten werden. Ausgangspunkt war der Vorlagebeschluss vom 28. Juli 2004 XI R 54/99 des XI Senats des BFH, der von der bisherigen Rechtsprechung abweichen wollte.In einem rundum lesenswerten und lehrreichen, ausführlichen Beschluss, der sich umfassen mit der bisherigen Rechtsprechung und der einschlägigen Rechtsliteratur befasst, handelt Große Senat des BFH eine Vielzahl essentieller steuerlicher Grundprinzipien ab, namentlichGrundsatz der Einkommensteuer als Personensteuer,Grundsatz der Individualbesteuerung, Prinzip der Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit,Periodizitätsprinzip; Jahresprinzip,verfassungsrechtliches Gebot der einkommsteuerlichen Lastengleichheit,objektives und subjektives Nettoprinzip,Kostentragungsprinzip, unzulässige Abziehbarkeit von Drittaufwand,negative Leistungsfähigkeit,Totalitätsprinzip,Rechtsstaatsprinzip, hier: Grundsatz der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes, Grundsatz und Idee der materiellen Gerechtigkeit,und gelangt mit dogmatisch überzeugender Argumentation zu folgendem Leitsatz:„Der Erbe kann einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug nach § 10d EStG nicht bei seiner eigenen Veranlagung zur Einkommensteuer geltend machen.“.Allerdings hat der Große Senat des BFH erwogen, ob eine Aufrechterhaltung der von der Finanzverwaltung in der Vergangenheit rd. 46 Jahre akzeptierten höchstrichterlichen Rechtsprechung unter den Gesichtspunkten der Rechtssicherheit und …

BFH: Großer Senat beseitigt Vererblichkeit des Verlustvortrags

STEUERRECHT / BFH-Beschluss vom 17.12.2007 - GrS 2/04 Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs (BFH) Nr. 28: “Der Erbe kann einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustvortrag nach § 10d des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Zukunft nicht mehr zur Minderung…

BFH: Verlustvortrag ist nicht mehr vererblich

Erbrechtsblog / Der Erbe kann einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustvortrag nach § 10d des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Zukunft nicht mehr zur Minderung seiner eigenen Einkommensteuer geltend machen. Das hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs in sei…

Keine Vererblichkeit des Verlustvortrags

Blickpunkt Recht & Steuern / Der Große Senat des Bundesfinanzhofs hat mit einem heute veröffentlichten Beschluss die Vererblichkeit des Verlustvortrags beseitigt. Der Erbe kann damit einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustvortrag nach § 10d des Einkommensteuer…

Steuerrecht: Gewerbesteuerfreibetrag auch für atypisch stille Gesellschaft

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen /  Der Gewerbesteuerfreibetrag in Höhe von 24.500 EUR und der bis 2007 geltende Staffeltarif für Personengesellschaften stehen auch einer Kapitalgesellschaft zu, an deren gewerblichen Unternehmen nur eine andere Kapitalgesellschaft als atypischer st…

Arbeitsrecht: Hinweis auf aktuelle Veröffentlichungen unseres Partners Dr. Nicolai Besgen

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Wir möchten auf folgende Veröffentlichungen unseres Partners, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Nicolai Besgen, hinweisen:OT-Mitgliedschaft - offene Fragen, veröffentlicht in Sammlung Arbeitsrechtlicher Entscheidungen (SAE) 2007,…

Familienrecht: Neue Bremer Tabelle zum Altersvorsorgeunterhalt ab 01.01.2008

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Die Sätze der Bremer Tabelle (erarbeitet von Herrn Richter am OLG aD Werner Gutdeutsch), die für die Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts eines Ehegatten ab Zustellung des Scheidungsantrags maßgeblich sind, haben sich zum 01.01.2008 geändert.…

Steuerrecht: Kampf um nachträgliche Werbungskosten

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Regelmäßig nehmen Gesellschafter von Kapitalgesellschaften zur Finanzierung ihres Anteilserwerbs Darlehen auf oder verbürgen und verschulden sich später im Interesse "ihrer" GmbH. Wird der Geschäftsanteil dann verkauft oder die Gesells…

Zivilrecht allgemein: Basiszinssatz ab 1.1.2008 auf 3,32% erhöht

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt. Zum 01.01.2008 ist der Basiszinssatz erneut erhöht worden und beträgt nu…

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