Steuern und behinderungsbedingte Ausbildungskosten

Als mit dem Beruf zusammenhängende Weiterbildungskosten sind nur solche Kosten steuerlich abziehbar, die im Rahmen des bereits erlernten und ausgeübten Berufs anfallen. Auslagen, die dazu dienen, die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse erst zu erwerben, fallen nicht unter den Begriff der Berufsausbildungskosten. Anderes kann bei behinderungsbedingten Sonderausgaben gelten: Sofern die Kosten einer Privatschule für die schulische (oder berufliche) Ausbildung wegen der Behinderung notwendig und mit Blick auf andere Ausbildungsmöglichkeiten angemessen erscheinen, sind sie abzugsfähig. So hat das Bundesgeri…

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Erschienen 10. Februar 2012 auf http://iuswanze.blogspot.com.

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