Steuerliche Zusammenveranlagung mit dem insolventen Ehegatten

Der Anspruch eines Ehegatten auf Zustimmung zur steuerlichen Zusammenveranlagung richtet sich nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des anderen Ehegatten gegen den Insolvenzverwalter.

Der Insolvenzverwalter kann die Zustimmung nicht davon abhängig machen, dass der Ehegatte – unabhängig von eventuell eintretenden steuerlichen Nachteilen – einen Ausgleich für die Nutzung eines dem anderen Ehegatten zustehenden Verlustabzugs an die Insolvenzmasse leistet. Ebenso wenig kann der Insolvenzverwalter verlangen, dass sich der Ehegatte zur Auszahlung der erzielten Steuerersparnis verpflichtet.

Anspruch auf Zusammenveranlagung…

Aus dem Wesen der Ehe ergibt sich für beide Ehegatten die – aus § 1353 Abs. 1 BGB abzuleitende – Verpflichtung, die finanziellen Lasten des anderen Teils nach Möglichkeit zu vermindern, soweit dies ohne Verletzung eigener Interessen möglich ist. Ein Ehegatte ist daher dem anderen gegenüber verpflichtet, in eine von diesem gewünschte Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer einzuwilligen, wenn dadurch die Steuerschuld des anderen verringert und der auf Zustimmung in Anspruch genommene Ehegatte keiner zusätzlichen steuerlichen Belastung ausgesetzt wird.

Danach könnte im hier entschiedenen Fall die Klägerin von ihrem Ehemann die Zustimmung zur Zusammenveranlagung verlangen: Nach den getroffenen Feststellungen führt die Zusammenveranlagung aufgrund der Auswirkungen des beiden Ehegatten in diesem Fall zugute kommenden Verlustvortrags auch zu einer Verringerung der Steuerschuld der Klägerin. Für den Ehemann würde sich die Zusammenveranlagung zwar steuerlich nachteilig auswirken. Das würde einem gegen ihn gerichteten Anspruch aber nicht entgegenstehen. Da sich die Klägerin bereit erklärt hat, den Ehemann von steuerlichen Nachteilen freizustellen, und die Beklagte der Zusammenveranlagung nach dem Berufungsurteil im Übrigen nur Zug um Zug gegen eine solche Erklärung zustimmen muss, wird der Ehemann so behandelt, als träfen ihn keine Nachteile. Zwar kann er auch die Verlustvorträge, die die Klägerin für sich nutzbar machen möchte, bei einer Zusammenveranlagung im Umfang des “Verbrauchs” nicht mehr selbst nach § 10 d Abs. 2 EStG einkommensmindernd einsetzen. Das ändert im Hinblick auf die umfassende Freistellungserklärung der Klägerin im Ergebnis aber nichts. Deshalb kommt es hier – anders als im Fall einer fehlenden Freistellungserklärung – auch nicht darauf an, ob die Ehegatten ausdrücklich oder konkludent eine bestimmte Aufteilung ihrer Steuerschulden vereinbart haben oder ein Ehegatte die steuerliche Belastung nach der tatsächlichen Gestaltung im Rahmen der ehelichen Lebensgemeinschaft allein zu tragen hat und deshalb möglicherweise keinen Nachteilsausgleich verlangen kann.

… und der insolvente Ehegatten

Aufgrund des über das Vermögen des Ehemannes eröffneten Insolvenzverfahrens richtet sich der Anspruch allerdings nicht mehr ge…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Insolvenzverwalter , Zusammenveranlagung
Rechtsgebiet: Familienrecht

Erschienen 4. August 2011 auf http://www.rechtslupe.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Zusammenveranlagung und die Insolvenz eines Ehegatten

Rechtslupe | 4. Januar 2011 — Der Anspruch des Ehegatten auf Zustimmung zur Zusammenveranlagung richtet sich nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über …

Zusammenveranlagung von Ehegatten

arbeit-familie.de | 20. Januar 2010 — BGH, Urteil vom 18.11.2009, XII ZR 173/06 Der BGH faßt in seiner Entscheidung zur steuerlichen Zusammenveranlagung vo…

Anspruch auf Zustimmung zur Zusammenveranlagung

Rechtsanwalt News | 7. November 2008 — Die Ehegatten können innerhalb der Ehe steuerlich zwischen der Zusammenveranlagung und der getrennten Veranlagung wählen. Inner…

Steuerliche Zusammenveranlagung: Zustimmungspflicht des Ehegatten

JuracityBlog | 16. März 2007 — Das LG Itzehoe (Aktenzeichen 9 S 113/05) hat entschieden, dass die Zustimmung zur steuerlichen Zusammenveranlagung zu erteilen …

BGH Az. 12 ZR 250/04, Urteil Vom 23.05.2007: Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer (Urteil des BGH vom 23.05.2007)

scheidungsblog.com | 26. Juni 2007 — Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in seinem Urteil vom 23.Mai 2007 (XII ZR 25…

Geringverdienender Ehegatte kann Aufteilung der Steuerschuld beantragen

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 20. November 2009 — Ehegatten werden regelmäßig zusammen zur Einkommensteuer veranlagt; die Steuerschuld schulden sie dann als Gesamtschuldner, d.h…

ESt-Veranlagung: Der Insolvenzverwalter ist mit dem Gatten der Schuldnerin verheiratet

InsoBlog.de | 24. Juni 2007 — Es lohnt sich für den Verwalter, die Steuererklärungen und Festsetzungen der Schuldner genauer anzuschauen. Das gilt besonders …

Zusammenveranlagung von Ehegatten – auch bei Verlusten

Rechtslupe | 11. Januar 2010 — Ein Ehegatte kann auch dann verpflichtet sein, dem – der steuerlichen Entlastung des anderen Ehegatten dienenden – Antrag auf …

Familienrecht: BGH: Verpflichtung zur steuerlichen Zusammenveranlagung von Ehegatten

Meyer-Köring v.Danwitz | 15. Januar 2010 — Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit Urteil vom 18. November 2009 - XII ZR 173/06 - mit der Frage auseinandergesetzt, ob ei…

FG Berlin-Brandenburg: Geringverdienender Ehegatte kann Aufteilung der Steuerschuld beantragen

STEUERRECHT | 6. Oktober 2009 — FG Berlin-Brandenburg Urteil vom 16.09.2009 – 7 K 7453/06 B Presseerklärung des Gerichts: “Ehegatten werden regelmäßig zusa…