Steuerliche Rückwirkung für die Folgejahre
am 21.09.2005 von http://www.meisen.info
Wird ein für das Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres maßgebender Wertansatz korrigiert, der sich auf die Höhe des Gewinns der Folgejahre auswirkt, so stellt dies ein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung hinsichtlich der Veranlagung für die Folgejahre dar.
Maßgebender Zeitpunkt für den Beginn der Festsetzungsfrist für eine Änderung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 ist dann der Erlass des Veranlagungsbescheides, mit dem die Korrektur des Betriebsvermögens erstmalig berücksichtigt wurde.
Die Änderungen nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 sind …
Wechsel von der Zusammenveranlagung zur getrennten Veranlagung
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“Anlage U” und die Folgejahre
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Aufhebung eines Grundlagenbescheides und die Folgen
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Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz und Bilanzänderungen
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