Steuerliche Gewinnermittlung und der amtliche Vordruck

Ein Unternehmer, der seinen Gewinn nicht durch Bilanzierung sondern durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, ist nicht verpflichtet, hierfür den amtlich vorgeschriebenen Vordruck „Anlage EÜR“ zu verwenden. Dies hat das Finanzgericht Münster in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden und hierbei – soweit ersichtlich – erstmals zu der seit dem Jahr 2005 geltenden Neuregelung Stellung genommen.

Im Streitfall erklärte der Kläger gewerbliche Einkünfte und reichte beim Finanzamt hierzu eine nach dem herkömmlichen elektronischen DATEV-System verfasste Einnahmenüberschussrechnung ein. Das Finanzamt beanstandete zwar die Höhe der erklärten Einkünfte nicht, forderte den Kläger unter Hinweis auf die nunmehr bestehende gesetzliche Verpflichtung gemäß § 60 Abs. 4 EStDV aber dazu auf, die Gewinnermittlung auf amtlichem Vordruck – Anlage EÜR – vorzunehmen und diesen nachzureichen.

Auf die hiergegen gerichtete Klage gab das Finanzgericht Münster jetzt dem Unternehmer Recht: Für die Gewinnermittlung auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck fehle es an einer wirksamen Rechtsgrundlage. Die Finanzverwaltung könne sich hierfür nicht auf § 60 Abs. 4 EStDV – eine Rechtsverordnung der Bundesregierung – stützen, da bereits die Voraussetzungen der gesetzlichen Ermächtigung im Einkommensteuergesetz (EStG) nicht vorlägen. Zum einen werde mit der Verpflichtung zur Abgabe einer Gewinnermittlung nach amtlichem Vordruckmuster das Besteuerungsverfahren nicht vereinfacht, sondern jedenfalls für diejenigen Unternehmer erschwert, die ihre Gewinne bislang mittels elektronischer Standard-Systeme (im Streitfall DATEV) ermittelt haben. Zum anderen führe der mit der Einführung der Anlage EÜR verfolgte Zweck einer Kontroll- und Plausibilitätsprüfung durch die Finanzverwaltung nicht zu einer Gleichmäßigkeit der Besteuerung, sondern – im Gegenteil – zu Ungleichbehandlungen im Gesetzesvollzug. Denn für Unternehmer, die ihren Gewinn durch Bilanzierung ermitteln, stehe den Finanzbehörden derzeit kein der Anlage EÜR entsprechendes Plausibilitätsprüfunginstrument zur Verfügung, so dass vergleichbare Besteuerungssachverhalte dort möglicherweise nicht aufgegriffen würden.

Auch könne – so das Finanzgericht Münster weiter – die Verpflichtung zur Ermittlung de…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Einkommensteuer (betrieb) , Einnahmen-Überschuss-rechnung , Gewinnermittlung

Erschienen 3. April 2009 auf http://www.rechtslupe.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Keine Pflicht zur Gewinnermittlung auf amtlichem Vordruck

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 13. April 2009 — Ein Unternehmer, der seinen Gewinn nicht durch Bilanzierung sondern durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, ist nicht verp…

BFH: Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR beruht auf wirksamer Rechtsgrundlage

STEUERRECHT | 21. Dezember 2011 — BFH-Urteil vom 16.11.2011 – X R 18/09 Pressemeldung Nr. 104 des Bundesfinanzhofs (BFH): “Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mi…

Die Anlage EÜR muss von Betriebsinhabern abgegeben werden

rechtsanwalt.com | 1. Februar 2012 — Inhaber einer Firma, die ihre Gewinnermittlung mittels einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung durchführen, müssen seit dem Jahr 20…

BFH: Recht zur Wahl der Einnahmen-Überschussrechnung als vereinfachte Gewinnermittlung kann auch noch nachträglich ausgeübt werden…

STEUERRECHT | 17. Juni 2009 — BFH-Urteil vom 19.03.2009 – IV R 57/07 Presseerklärung des Bundesfinanzhofs (BFH) Nr. 50: “Unter Aufgabe seiner bisherige…

Wahlrecht zur Einnahmen-Überschussrechnung

Rechtslupe | 21. Januar 2009 — § 4 Abs. 3 EStG ermöglicht den Steuerpflichtigen, die nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu füh…

Nachträgliche Option zur Einnahmen-Überschussrechnung

Rechtslupe | 17. Juni 2009 — Unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung hat es der Bundesfinanzhof nunmehr zugelassen, dass ein Gewerbetreibender auch n…

Bilanzierende Freiberufler

Blickpunkt Recht & Steuern | 14. Dezember 2005 — Freiberuflich Tätige können ihre steuerpflichtigen Einkünfte durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ermitte…

Rückkaufverpflichtung Leasing: Nochmals: Bilanzierung von Rückkaufverpflichtungen

Rechtslupe | 7. Oktober 2009 — Kfz-Händler haben nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster in ihren Bilanzen Verbindlichkeiten auszuweisen für die von ihne…

Eink??nfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

Rechtslupe | 10. Dezember 2008 — In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof zu der Frage Stellung genommen, welche Anforderungen an die Feststellung eine…

Privater Stromerzeuger als Unternehmer

Rechtslupe | 1. April 2009 — Ein in ein Einfamilienhaus eingebautes Blockheizkraftwerk, mit dem neben Wärme auch Strom erzeugt wird, der ganz oder teilweise…