Steuerliche Auskünft mit Guernsey

Zwischen Deutschland und Guernsey wurde jetzt in London ein Abkommen über den Auskunftsaustausch in Steuersachen unterzeichnet. Hierdurch wird es u.a. den deutschen Finanzbehörden ermöglicht Auskünfte für Besteuerungszwecke von den Behörden aus Guernsey zu erhalten. Das Abkommen entspricht dem Standard, wie ihn die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im Rahmen ihres Programms zur Eindämmung des schädlichen Steuerwettbewerbs entwickelt hat. Das bedeutet:

Dieses Abkommen bedeutet, dass die für die Besteuerung relevanten Informationen aus Guernsey für den deutschen Fiskus (wie theoretisch anders herum deutsche Informationen für Guernsey) zugänglich sein müssen. Das gilt auch für Bankinformationen sowie für Informationen über die Eigentümer von Gesellschaften sowie die Gründer bzw. Begünstigten intransparenter Rechtsträger). Diese Informationen müssen auf Ersuchen der ausländischen Finanzbehörden zur Verfügung gestellt werden. Für ein solches Ersuchen um Auskunft ist es dabei nicht erforderlich, dass bereits ein Verdacht auf Steuerhinterziehung besteht. Erforderlich ist nur, dass ein (steuerlicher) Sachverhalt aufzuklären ist und dass die erbetenen Auskünfte und Unterlagen für die Besteuerung voraussichtlich relevant sind.

Das Abkommen bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation durch die gesetzgebenden Körperschaften in D…

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Themen: Auskunft , London , Oecd , Guernsey , Aussensteuer/dba , Auskunftsaustausch IN Steuersachen
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 30. März 2009 auf http://www.rechtslupe.de.

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