Steuerklassenwahl 2009

Ehegatten, die beide Arbeitslohn beziehen, sollten nach Erhalt ihrer Lohnsteuerkarten 2009 darauf achten, ob die bisherigen von der Gemeinde eingetragenen Steuerklassen noch zutreffen. Arbeitnehmer-Ehegatten können bekanntlich für den Lohnsteuerabzug zwischen den Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V wählen. Für eine etwaige Änderung der Steuerklasseneintragung ist die Gemeinde zuständig, die die Lohnsteuerkarte ausgestellt hat.

Um den Arbeitnehmer-Ehegatten die Steuerklassenwahl zu erleichtern, haben das Bundesfinanzministerium und die obersten Finanzbehörden der Länder Tabellen ausgearbeitet. Aus ihnen können die Ehegatten nach der Höhe ihrer monatlichen Arbeitslöhne die Steuerklassenkombination feststellen, bei der sie die geringste Lohnsteuer entrichten müssen. Soweit beim Lohnsteuerabzug Freibeträge zu berücksichtigen sind, sind diese vor Anwendung der jeweils in Betracht kommenden Tabelle vom monatlichen Bruttoarbeitslohn abzuziehen.

Die Tabellen erleichtern lediglich die Wahl der für den Lohnsteuerabzug günstigsten Steuerklassenkombination. Die im Laufe des Jahres einbehaltene Lohnsteuer besagt jedoch nichts über die Höhe der Jahressteuerschuld. Die Frage, ob und in welcher Höhe sich nach Ablauf des Jahres Erstattungen oder Nachzahlungen ergeben, hängt von den Verhä…

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Erschienen 29. Dezember 2008 auf http://www.rechtslupe.de.

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