Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

Der Bundesgerichtshof hat nochmals seine Rechtsprechung zur Strafzubemessung bei der Steuerhinterziehung bestätigt, wonach bei einer Steuerhinterziehung in Millionenhöhe keine Bewährungsstrafe mehr in Betracht kommen kann.

In dem heute vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hat das Landgericht Augsburg den Angeklagten wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen, in denen insgesamt mehr als 1,1 Mio. € hinterzogen wurden, zu zwei Jahren Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof auf die von der Staatsanwaltschaft mit dem Ziel höherer Bestrafung eingelegte Revision im Strafausspruch aufgehoben und die Sache zu erneuter Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Im jetzt entschiedenen Fall war der Angeklagte war im Jahr 2001 Mitgesellschafter und Geschäftsführer der P. GmbH. Diese und eine weitere Gesellschaft verkaufte er an die T. AG für 80 Mio. DM. Zusätzlich zum gezahlten Kaufpreis erhielt er Aktien der T. AG im Wert von 7,2 Mio. DM als Gegenleistung dafür, dass er der T. AG den Kauf auch der anderen Gesellschaftsanteile ermöglicht hatte. Dieses Aktienpaket deklarierte er in seiner Einkommensteuererklärung wahrheitswidrig als weiteres Kaufpreiselement. Dadurch erlangte er die günstigere Versteuerung nach dem damals geltenden Halbeinkünfteverfahren für Veräußerungserlöse, so dass für das Jahr 2002 Einkommensteuer in Höhe von mehr als 890.000 € verkürzt wurde.

Darüber hinaus war der Angeklagte auch nach der Veräußerung weiter Geschäftsführer der P. GmbH, wofür ihm im Jahr 2006 auch Tantiemen in Höhe von mehr als 570.000 € zustanden. Um die dafür zu entrichtende Lohnsteuer zu hinterziehen, veranlasste er – als “Gegenleistung” für einen “Verzicht” auf die Tantiemen – deren “Schenkung” an seine Ehefrau und seine Kinder unter Fertigung falscher Unterlagen. Die an sich fällige Lohnsteuer wurde dadurch in Höhe von 240.000 € verkürzt.

Das Landgericht Augsburg hat zwar in beiden Fällen einen besonders schweren Fall der Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2 Nr.1 AO) angenommen. Die Strafzumessung des Landgerichts weist nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs aber durchgreifende Rechtsfehler zu Gunsten des Angeklagten auf. Das Ausbleiben strafschärfender Umstände wurde mildernd berücksichti…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Bundesgerichtshof , IM Brennpunkt , Aktien , Strafzumessung , Steuerhinterziehung
Rechtsgebiet: Steuerstrafrecht

Erschienen 7. Februar 2012 auf http://www.rechtslupe.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Bundesgerichtshof zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung

Strafrecht Itzehoe | 8. Februar 2012 — Bundesgerichtshof Mitteilung der Pressestelle ____________________________________________________________________________________…

Keine Bewährung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

Aktuelles Steuerstrafrecht | 7. Februar 2012 — Der Bundesgerichtshof hat durch Urteil vom 7.2.2012 erneut klar gestellt, dass bei einer Hinterziehung von einer Million Euro…

Gefängnisstrafen für Steuerhinterzieher - Bei einer Million endet die Milde

Weblawg.de | 8. Februar 2012 — "... Wer der Staatskasse mehr als eine Million Euro vorenthält, konnte bislang mit einer Bewährungsstrafe rechnen. Nun hat der Bun…

Kein guter Tag für Steuersünder – Bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe scheidet grundsätzlich eine Bewährungsstrafe aus

beck-blog | 8. Februar 2012 — Nix damit: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Der BGH hat mit Urteil vom 7. Februar 2012 – 1 StR 525/11 –seine…

Fehlerhafte Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

De lege lata | 7. Februar 2012 — Der Bundesgerichtshof hat sich in einem heutigen Urteil zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe geäußert. De…

BGH: Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

RA Dr. Böttner | 8. Februar 2012 — Strafrecht / Steuerhinterziehung / Steuerstrafrecht / BGH / Wirtschaftsstrafrecht Quelle: Pressemitteilung des 1. Strafsenats…

“Wie hinterziehe ich Steuern möglichst gut”…. “leise Ironie” beim 1. Strafsenat des BGH?

Heymanns Strafrecht Online Blog | 8. Februar 2012 — U.a. um die Frage ging es bei der Begründung des gestrigen Urteils des BGH zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung (BGH, Urt…

Strafmaß bei 1,1 Millionen Euro Steuerhinterziehung

rechtsanwalt.com | 5. März 2012 — Wegen Steuerhinterziehung von über 1,1 Millionen Euro in zwei Fällen verhängte das Landgericht Augsburg eine zweijährige Frei…

BGH hebt das Urteil gegen Karlheinz Schreiber auf

Recht merkwürdig | 6. September 2011 — Es will kein Ende finden: Das juristische Tauziehen um den früheren Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber geht in die nächste Runde…

BGH: Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

STEUERRECHT | 2. Dezember 2008 — BGH-Urteil vom 02.12.2008 - 1 StR 416/08 Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs (BGH) Nr. 221/2008: “Das Landgericht Lan…