Besteuerung Jahreswagenrabatt: Weniger Steuer auf Jahreswagen & Co
Steuerpraxis | 4. Januar 2010 — Zum geldwerten Vorteil kommt es immer seltener. Die Finanzgerichte entscheiden zunehmend zu Gunsten von Arbeitnehmern. Lohnst…
Das zinsverbilligte Firmendarlehen gilt als geldwerter Vorteil und bringt eine verminderte Steuerberechnung durch den Fiskus. Angesichts der Finanz- und Eurokrise sowie der hohen Verschuldung vieler Länder, sind die Banken jetzt sehr zurückhaltend, wenn es um die Vergabe von Hypotheken- oder Konsumentenkrediten geht. Als Alternative kann daher die Zusage eines günstigen Firmenkredits in Betracht kommen. Dieses lukrative Angebot vom Arbeitgeber kann oftmals steuerfrei sein, zumindest lässt sich aber eine moderate Behandlung vom Fiskus nutzen. Auf diese Gestaltungsmöglichkeit für Arbeitnehmer weist die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Stuttgart hin. Basis für die Berechnung der Lohnsteuer ist der Ansatz eines geldwerten Vorteils, wenn die Firma ein Darlehen unter dem marktüblichen Zinssatz an einen Arbeitnehmer vergibt. Als Referenzgröße können Arbeitnehmer die günstigsten Konditionen für vergleichbare Kredite heranziehen, sogar die niedrigen Internetangebote von Direktbanken werden vom Finanzamt akzeptiert. Erst wenn dieser Vergleichswert über dem vereinbarten Zinssatz vom Firmenkredit liegt, kann es zu einer Lohnsteuerpflicht kommen. „Das rettet eine Reihe von Arbeitnehmern komplett vor der Steuerpflicht, bei vielen anderen mindern sich zumindest die Abgaben“, kommentiert Steuerberater Alexander Michelutti von Ebner Stolz Mönning Bachem diese Berechnungsregel. Liegt der errechnete Zinsvorteil pro Monat bei maximal 44 Euro, fällt keine Lohnsteuer an, da insoweit die Freigrenze für Sachbezüge genutzt werden kann. Bekommt der Angestellte beispielsweise einen 40.000-Euro-Kredit für 3,4 Prozent und gibt eine Direktbank im Internet 4,7 Prozent vor, ist die Differenz von 1,3 Prozent steuerpflichtig. Der Zinsvorteil liegt hier im Jahr bei 520 Euro und folglich monatlich bei 43,33 Euro. Das liegt unter der monatlichen Freigrenze von 44 Euro, so dass der Arbeitnehmer das günstige Darlehen dem Arbeitnehmer steuerfrei zur Verfügung stellen kann. Beträgt der Kreditrestsaldo maximal 2.600 Euro, verzichtet der Fiskus sogar generell auf seine Ansprüche. Hier kann die Rechnerei grundsätzlich entfallen. Aber auch Arbeitnehmer mit extrem günstigen Darlehenskonditionen und höheren Beträgen profitieren. Haben sie ein Darlehen ohne oder nur mit minimaler Zinslast erhalten, muss lediglich die Differenz zu den aktuell niedrigen Zinssätzen versteuert werden. Sollten die Zinsen künftig wieder deutlich anziehen, spielt das in der Regel keine Rolle mehr. Steuerlich maßgebend sind grundsätzlich die Konditionen am Tag der Vereinbarung. Hat das Lohnbüro des Arbeitgebers andere Referenzzinssätze …
» Vollständiger ArtikelErschienen 13. Oktober 2011 auf http://www.gabler-steuern.de.
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