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Steuerfreiheit wie die Abgeordneten?

am 18.10.2006 von http://www.meisen.info

Der Bundesfinanzhof hat in mehreren Revisionsverfahren, in denen die Kläger ihre im Vergleich zu Abgeordneten des Deutschen Bundestages gleichheitswidrige Benachteiligung bei der Besteuerung ihres Einkommens behaupten, das Bundesministerium der Finanzen mit Beschlüssen vom 21. September 2006 um den Verfahrensbeitritt ersucht. Im Falle eines Beitritts hat das BMF die verfahrensrechtliche Stellung eines Verfahrensbeteiligten und kann sich in den Verfahren äußern und eigene Anträge stellen.
Sein Ersuchen hat der Lohnsteuersenat des BFH mit verfassungsrechtlichen Bedenken begründet, die gegen die gesetzlich bestimmte Steuerfreiheit der Kostenpauschale für Abgeordnete (§ 3 Nr. 12 des Einkommensteuergesetzes und § 12 des Abgeordnetengesetzes) erhoben werden. Das Bundesverfassungsgericht habe u.a. im sogenannten Diätenurteil die aus Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes abgeleiteten verfassungsrechtlichen Voraussetzungen und Grenzen für steuerfreie Aufwandspauschalen gezogen. Danach müsse gewährleistet sein, dass die Steuerfreiheit nur Bezüge zum Ausgleich von einkommensteuerlich absetzbarem, wirklich entstandenem und auch sachlich angemessenem Erwerbsaufwand erfasse.
Im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben hat der BFH das BMF gebeten, zu einer Reihe von Fragen Stellung zu nehmen. So insbesondere, ob und ggfs. an Hand welcher Erfahrungswerte der Gesetzgeber von einem jährlichen Erwerbsaufwand eines Abgeordneten in Höhe der steuerfreien Kostenpauschale von derzeit 43 764 € ausgehe, ob sich die Pauschale angesichts weiterer Kostenerstattungen auf bestimmte Kostenarten beziehe, aus welchen Gründen die Pauschale im Gegensatz zu anderen Steuerpauschalen indexiert sei und Kosten für Repräsentation und Einladungen abgelte, obwohl solche Aufwendungen …

Wolfgang Müller-Koppelberg am 28.04.2008 um 20:15 Uhr:

Der Termin für die Beantwortung des
Fragenkatalogs des Bundesfinanzhofes
an den Finanzausschuss des Budestages
war der 31. 3. 2008. Was ist bisher ge-
schehen? Nun ist fas der 30. 4. 2008 und gehört hat man bisher nichts! Ist
das mal wieder Absicht oder Desinteresse der Medien! Da wird über
die Einsetzung der vollen Kilometer-
pauschale diskutiert während unsere
Volksvertreter weiterhin ihre nicht
nachweispflichtige Kostenpauschale
steuerfrei behalten darf. Ein Unding
in Sachen Steuergerechtigkeit.

Wolfgang Müller-Koppelberg
Overath, den 28. 4. 2008

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