Steuerfreiheit für Sonntagszuschläge

Pauschale Zuschläge können nach § 3b EStG steuerfrei sein, wenn sie als Abschlagszahlungen oder Vorschüsse auf Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder Nachtarbeit gezahlt werden. Aber: Der fehlende Nachweis tatsächlich erbrachter Arbeitsleistungen kann nicht durch eine Modellrechnung ersetzt werden.

BFH, Urteil vom 25. Mai 2005 IX R 72/02

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Erschienen 18. August 2005 auf http://www.meisen.info.

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11. März 2008 von mary — ich arbeite in einer bäckerei die auch sonntags geöffnet hat ,nun wollte ich gerne mal wissen ob sonntagszuschläge versteuert werden. danke im voraus
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